Mehr Überwachung BKA speichert Daten aller Passagiere von Auslandsflügen
Das BKA darf seit dem 25. Mai Name, Anschrift, Telefonnummer und IP-Adresse von Passagieren,
Gespeichert werden laut einem Bericht von "netzpolitik.org" neben Name und Flugverbindung, auch der Sitzplatz und sogar die Essenswünsche. Experten zweifeln daran, ob diese Maßnahme verfassungsmäßig ist.
Bei der "Fluggastdatenspeicherung" müssen Fluggesellschaften Informationen über jeden Reisenden eines Auslandsflugs an das BKA übermitteln. Das sind laut "netzpolitik.org" bis zu 60 Einzeldaten. Das BKA darf sie fünf Jahre lang speichern, weitergeben und mit anderen Datenbanken vergleichen. Zugriff bekommen so auch Landeskriminalämter, Bundespolizei, Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst, Europol und andere Staaten.
Die Basis für diese Speicherung ist eine EU-Richtlinie von 2016. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 25. Mai "ein System zur Fluggastdatenspeicherung" in den Ländern einzuführen.
Fluggastdatenstelle kostet 65 Millionen im Jahr
Der Aufbau einer "Fluggastdatenzentralstelle" hat laut dem Bericht rund 78 Millionen Euro gekostet, die laufenden Kosten liegen bei 65 Millionen Euro pro Jahr.
Laut dem Bundesinnenministerium soll die Verarbeitung von Fluggastdaten der Verhütung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität dienen. Dazu werden unter anderem die Polizeidatenbanken und Fahndungslisten mit den Passagierlisten abgeglichen. Auch "verdächtig geltende Reisemuster" sollen erkannt werden, um Verdächtige entdecken zu können.
Kritiker sprechen von "anlassloser Massenüberwachung"
Kritiker warnen vor einer Beschneidung der Grund- und Bürgerrechte und sprechen von einer Rasterfahndung und einer "anlasslosen Massenüberwachung".
Andere EU-Länder wollen dagegen die Massendatenspeicherung auch auf andere Verkehrsmittel ausweiten. So werden in Belgien bereits die Passagierdaten von Bus-, Schiffs- und Bahnreisenden gespeichert und ausgewertet.