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Redtube-Abmahnung: Kanzlei U+C pfeift auf Ansicht der Bundesregierung


Redtube-Abmahnungen
Abmahn-Anwälte wettern gegen Bundesregierung

Von t-online
Aktualisiert am 10.01.2014Lesedauer: 3 Min.
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Screenshot von Redtube (Quelle: Screenshot t-online.de)
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Die Meinung der Bundesregierung zum Fall der Redtube-Abmahnungen spielen für die beteiligten Abmahnanwälte keine Rolle. Das hat Rechtsanwalt Thomas Urmann im Gespräch mit der Tageszeitung Hamburger Morgenpost klargestellt. Die Aussagen des Bundesjustizministers, dass das Betrachten von Internetvideos per Stream zulässig sei, hätten laut Urmann keine "juristische Relevanz. Die Abmahnungwelle sei deshalb nicht zu Ende. Derweil könnte seiner Kanzlei aber der Verlust der Zulassung drohen.

Anfang Dezember versetzte eine Abmahnwelle Internetnutzer in Aufregung. Die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen verschickte tausende Briefe an Besucher der Porno-Streaming-Seite Redtube, weil sie dort angeblich urheberrechtlich geschützte Sex-Filmchen geschaut hätten.

Ende Dezember hatte sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf Anfrage der Partei Die Linken zu den Abmahnungen geäußert. Darin stellte er klar, dass das Bundesjustizministerium das reine Betrachten eines Internet-Streams nicht für bedenklich halte und dies keine Urheberrechte verletze.

Aussagen haben keine juristische Relevanz

Dem widersprach Rechtsanwalt Thomas Urmann im Gespräch mit der Hamburger Morgenpost. Er halte die Aussage der Bundesregierung für "sehr dünn".

Zudem habe sie seiner Meinung nach keine juristische Relevanz, da die endgültige Klärung, ob das Betrachten von urheberrechtlich geschützten Videos per Stream illegal sei oder nicht, "nach Europa abgeschoben" werde.

Ende der Abmahnwelle nicht in Sicht

Ebenso gelassen reagierte Urmann auf die Strafanzeige wegen versuchter Nötigung, die gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft Hamburg vorliegen soll. Noch werde lediglich geprüft, ob Ermittlungen aufgenommen würden oder nicht. Deshalb bestünde noch kein Grund zur Sorge.

Ein Ende der Abmahnwelle ist laut Urmann nicht in Sicht, sagte Urmann dem Nachrichtenmagazin Focus. Das habe nicht die Kanzlei zu entscheiden, sondern der Mandant, aber er gehe davon aus, dass alles seinen üblichen und geordneten Weg gehen werde.

Droht der Abmahn-Kanzlei der Verlust der Zulassung?

Zeitgleich droht Urmann und seiner Kanzlei neuer Ärger. Rechtsanwalt Daniel Nierenz von der Kanzlei Nierenz & Batz deckte auf, dass die Kanzlei Urmann + Collegen ihre Zulassung verlieren könnte.

Grund dafür sei, dass Thomas Urmann seinen Zulassungsort als Rechtsanwalt von Regensburg nach Hamburg verlegt habe, vermutlich weil die Hamburger Rechtsanwaltskammer als nachsichtiger gelte. Die Abmahn-Kanzlei, eine Rechtsanwalts-GmbH, hat ihren Sitz jedoch in Regensburg und Urmann fungiere hier als Geschäftsführer. Das berichtete Nierenz dem Focus.

Der Gesetzgeber sehe jedoch vor, dass zumindest einer der Geschäftsführer am Hauptsitz der Gesellschaft arbeite. Daraus folgert Nierenz, dass die Rechtsanwaltskammer Nürnberg, die für den Regensburger Anwalt zuständig ist, der Kanzlei die Zulassung entziehen müsste.

Gibt es eine Zweigstelle?

Urmann hält inzwischen dagegen, dass Urmann + Collegen schon seit längerem eine Zweigniederlassung in Hamburg unterhalten würde und er sowohl in Regensburg als auch in Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen wäre.

Die Zulassung Urmanns in Hamburg bestätigt ein Blick in das Rechtsanwaltsregister, eine Zulassung in Regensburg wird dort jedoch nicht aufgeführt.

Urmann + Collegen könnte sich leicht einer Strafe entziehen

Unklar ist ohnehin, wie hoch die Chancen stünden, dass Urmann + Collegen tatsächlich die Zulassung verlieren. Während Rechtsanwalt Nierenz dies für wahrscheinlich hält, zweifelt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke diesen Vorgang stark an. Solmecke hat sich eingehend mit dem Redtube-Fall beschäftigt.

Seiner Meinung nach würde die Rechtsanwaltskammer Urmann zunächst eine Frist setzen, um den genannten Mangel zu beheben. Somit könnte Urmann im Fall der Fälle entweder nach Regensburg zurückkehren oder einen seiner Kollegen, der in Regensburg praktiziert, zum Geschäftsführer ernennen, um dem Verlust der Zulassung entgegen zu wirken.

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