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Redtube-Abmahnung: Deutsche Porno-Streaming-Nutzer geraten ins Visier


Massenabmahnungen
Deutsche Anwälte nehmen Porno-Gucker ins Visier

Von t-online
Aktualisiert am 10.12.2013Lesedauer: 2 Min.
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Eine neue Abmahnwelle trifft Nutzer des Streaming-Portals Redtube. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Eine neue Abmahnwelle hat zahlreiche Internetnutzer verunsichert. Der Grund dafür sind zahlreiche Zahlungsaufforderungen, die eine Regensburger Kanzlei verschickt hat. Abmahnopfer sind Besucher eines Streaming-Portals, das der Plattform YouTube ähnelt. Die Kanzlei wirft ihnen vor, urheberrechtlich geschützte Pornofilme angeschaut zu haben. Fachanwälte zweifeln an der Vorgehensweise der Abmahn-Kanzlei.

Bisher konnten sich die Besucher von Streaming-Plattformen relativ sicher fühlen, denn wer urheberrechtlich geschützte Filme auf Portalen wie kino.to, youporn oder redtube nur guckt, erstellt keine dauerhafte Filmkopie auf dem eigenen Computer und verbreitet auch kein urheberrechtlich geschütztes Material im Internet.

Ein höheres Risiko bestand bislang nur für Betreiber derartiger Portale. Wie der Mainzer Rechtsanwalt Karsten Gulden berichtet, müssen ab jetzt auch Nutzer dieser Angebote mit juristischen Folgen rechnen. So verlangt die Regensburger Kanzlei Urmann und Kollegen (U+C) 1000 Euro pro abgespielten Film zuzüglich Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 250 Euro.

Abmahnwelle trifft Pornogucker

Laut Gulden verschickt U+C massenhaft Abmahnungen an Internetnutzer, die auf redtube Sexstreifen wie Amanda's Secret oder Glamour Show Girls des Unternehmens The Archive AG abgespielt haben sollen.

Angesichts der großen Schaar von Betroffenen, die sich in relativ kurzer Zeit bei Gulden meldeten, geht der Fachanwalt für Urheberrecht von einer fünfstelligen Zahl von Abmahnungen aus.

Abmahnanwälte auf dünnem Eis

Die Anschriften zu den IP-Adressen der Redtube-Nutzer ermittelte U+C über eine Standardanfrage beim Landgericht Köln – eine Maßnahme, die nach Paragraf 101 im Urheberrechtsgesetz eine Urheberrechtsverletzung voraussetzt.

Das Vorgehen von U+C sei daher höchst fragwürdig, erklärten Gulden sowie sein Juristen-Kollege und Blogger Udo Vetter. Bislang stritten sich Juristen noch darüber, ob das Betrachten von Video-Streams "nicht möglicherweise schlicht und einfach zulässig ist", erklärt Vetter.

Woher kommen die IP-Adressen?

Für Unruhe sorgt derzeit auch die Frage, wie U+C der IP-Adressen der Redtube-Nutzer habhaft werden konnte. Für gewöhnlich ist die IP nur dem jeweiligen Nutzer, dem Portalbetreiber und dem Internetprovider bekannt. Wahrscheinlich habe redtube die Adressen auf juristischen Druck hin herausgegeben, glaubt Vetter. Alternativ hätte jemand die Server abhören können. Dies sei jedoch höchstwahrscheinlich illegal.

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