Sicherheit Gesetz gegen Abmahn-Abzocke durch
Der Bundestag hat am Mittwoch ein Gesetzespaket beschlossen, das massenhafte Abmahnungen gegen private Internetnutzer eindämmen soll. Anwälte dürfen für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik von nun an höchstens 155,30 Euro berechnen. Doch es bleibt eine Hintertür.
Für einige Massenabmahner ist das Geschäft sehr einträglich, einige Kanzleien haben sich sogar auf Massenabmahnungen spezialisiert. Bisher werden teilweise mehrere Hundert Euro bei einer Abmahnung eingefordert. Der Bundestag beschloss nun eine Deckelung von 155,30 Euro.
Das Gesetz soll verhindern, dass sich Anwaltskanzleien mit massenhaften Abmahnungen von Verbrauchern bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht ein Geschäft aufbauen. Einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zufolge wurden rund 4,3 Millionen Deutsche im Alter ab 14 Jahren bereits einmal abgemahnt. Laut vzbv zahlten Betroffene im Schnitt 800 Euro pro Abmahnung.
Anti-Abzock-Gesetz mit Hintertür
Doch von dieser Deckelung kann dem Gesetz zufolge abgewichen werden. Dafür muss der Abmahner dem Abgemahnten eine "in relevantem Ausmaß vom üblichen Maß abweichende Anzahl oder Schwere der Rechtsverletzung" nachweisen. Gerade wenn es sich um beispielsweise mehrere Musikstücke handelt, deren Download abgemahnt wird, könnte der Abmahner diese Ausnahmeregelung geltend machen.
Verbraucherschutzpaket nimmt unseriösen Methoden den Anreiz
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigte sich jedoch mit dem beschlossenen Gesetzespaket zufrieden: "Das Verbraucherschutzpaket nimmt unseriösen Methoden den Anreiz und setzt dem Missbrauch Schranken." Mit den Neuregelungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht im Internet solle auch verhindert werden, dass seriöse Abmahnungen in Verruf geraten.