Hunderte Euro zurückerhalten Verbraucherschützer erheben Sammelklage gegen Parship

Wer bei Parship nach der großen Liebe sucht, wird oft vor allem langfristig an das Unternehmen gebunden. Dagegen geht der Verbraucherzentrale Bundesverband nun vor und erhebt eine Musterfeststellungsklage.
Die Suche nach der großen Liebe ist nicht billig – zumindest wenn man dabei eine Partnervermittlung zur Hilfe nimmt. Beim Online-Anbieter Parship zahlt man – je nach Mindestlaufzeit – zwischen 46 und 80 Euro im Monat.
Das summiert sich schnell zu beträchtlichen Summen. Vor allem, wenn man nicht aufpasst und sich der Vertrag automatisch verlängert.
Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist dies so nicht zulässig.
"Die langfristige Bindung, die Parship-Nutzer und -Nutzerinnen suchen, ist nicht die zum Anbieter", sagt Henning Fischer, Rechtsreferent beim vzbv. "Mit der Musterfeststellungsklage beabsichtigt der vzbv Verbraucher:innen zu helfen, die teure Mitgliedschaft zu beenden und zu Unrecht gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückzuerhalten."
Bei Erfolg können Nutzer viel Geld zurückerhalten
Dabei berufen sich die Verbraucherschützer auf § 627 BGB, wonach ein Vertrag fristlos und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Anbieter besteht.
Für klassische "Offline"-Partnervermittlungen sei das auch bereits anerkannt, für Online-Angebote wurde die Frage aber noch nicht höchstrichterlich entschieden. Außerdem seien auch die Verlängerungsklauseln aus Sicht der Verbraucherschützer nicht zulässig.
Um dies im Sinne der Nutzer zu ändern, erhebt der vzbv nun eine sogenannte Musterfeststellungsklage. Diese ähnelt der amerikanischen Sammelklage. Betroffene können sich der Klage ohne Kostenrisiko anschließen.
Ob ihr Fall geeignet ist, erfahren Nutzer beim dafür bereit gestellten Klage-Check des vzbv. Der Klage anschließen können sich Verbraucher, sobald das Klageregister eröffnet ist. Laut vzbv sollte das schon in wenigen Wochen der Fall sein. Die juristische Vertretung in diesem Fall übernimmt die Kanzlei Spirit Legal Rechtsanwälte.
Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten Betroffenen teils Hunderte Euro an zu viel gezahlten Mitgliedsbeiträgen zustehen.
- Mitteilung Verbraucherzentrale Bundesverband