Mecklenburg-Vorpommern Gericht erklärt Ankauf von Luca-App für unwirksam

Mecklenburg-Vorpommern hätte Vergleichsangebote einholen müssen, bevor es die umstrittene Luca-App kaufte. Deshalb erklärte ein Gericht den Vertrag nun für unwirksam. Das Bundesland hatte die App zuerst eingeführt.
Mecklenburg-Vorpommerns Oberlandesgericht (OLG) hat den Ankauf der Luca-App durch die Landesregierung für unwirksam erklärt. Die Regierung habe im Frühjahr dieses Jahres gegen Wettbewerbsrecht verstoßen, entschied das OLG am Donnerstag. Vor der Auftragsvergabe für eine App, mit der Corona-Infektionen nachverfolgt werden können, hätten mehrere Angebote eingeholt werden müssen.
Trotz des Zeitdrucks während der Corona-Pandemie hätte sie zumindest das Angebot der Hersteller der Vida-App abwägen müssen, das diese von sich aus bei der Landesregierung abgegeben hatten. Die Vida-App biete durchaus Leistungen, welche die Landesregierung als Vergabekriterien genannt habe. Der Luca-Vertrag ist laut OLG unwirksam, die Entscheidung rechtskräftig. Ein Antrag, den Vertrag dennoch weiterführen zu dürfen, sei abgewiesen worden.
Mecklenburg-Vorpommern hatte die App zur Kontaktnachverfolgung während der Corona-Pandemie im März dieses Jahres nach eigenen Angaben für 440.000 Euro gekauft. Sie sei nach einer Marktrecherche durch die Landesverwaltung das einzige Produkt gewesen, das den Anforderungen entsprochen habe, hieß es in einem ähnlichen OLG-Verfahren im September. Nach Testphasen in Schwerin und Rostock war Mecklenburg-Vorpommern das erste Bundesland, das die App nutzte.
- Nachrichtenagentur AFP