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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wegen Corona Corona und Autofahren: Diese Regeln gelten
Nähe vermeiden, möglichst eine Atemschutzmaske tragen: Gelten diese wichtigen Corona-Grundregeln auch für die Fahrt im Auto? Was Sie hinterm Steuer nun besonders beachten sollten, erfahren Sie hier im Überblick.
Ob nun zwei Meter Abstand oder auch nur 1,50 Meter – bei der Fahrt im Auto ist beides nicht möglich. Darf man deshalb derzeit niemanden mitnehmen? Und was gilt für die Schutzmaske am Steuer: Ist sie erlaubt oder verboten? t.online.de beantwortet die wichtigsten Fragen.
Die Regeln sind klar:
- Wir sollen Kontakte aufs Mindestmaß einschränken.
- Zu anderen sollen wir einen Abstand von mindestens 1,50 Metern einhalten, zwei Meter wären noch besser.
- In einigen Bundesländern sollen wir uns nur mit gutem Grund im öffentlichen Raum aufhalten – und zwar möglichst allein oder mit nur einer weiteren Person (abgesehen von Angehörigen des eigenen Hausstands).
Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Was aber für Fahrten mit dem Auto gilt – darüber finden sich in der Einigung keine Angaben.
Darf man am Steuer eine Atemschutzmaske tragen?
Dementsprechend unterschiedlich ist die Auslegung. Nun erlaubt Baden-Württemberg das Tragen von Schutzmasken am Steuer – so lange, wie die Corona-Verordnung gilt. Das verstoße grundsätzlich nicht gegen die Straßenverkehrsordnung, sagt ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums. Insbesondere gelte die Ausnahme für den gewerblichen Personenverkehr, also etwa für Taxi- und Busfahrer.
Das Ministerium ergänzt: Verkehrssünder könnten trotz Maske überführt werden. Denn zumindest Augen und Stirn müssten weiterhin erkennbar bleiben.
In den übrigen Bundesländern gilt jedoch wie bisher: Schutzmasken am Steuer sind tabu. Autofahrer müssen erkennbar bleiben. Sonst droht ein Bußgeld von 60 Euro. Die Mitfahrenden dürfen aber auch im Auto eine Maske tragen.
Wer darf mitfahren?
Aus dem Bundesinnenministerium heißt es zu Autofahrten: "Die Nutzung des Autos ist nur allein oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet." Das bedeutet eine Verschärfung der ursprünglichen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern.
Rechtsanwalt Uwe Lenhart meint, dass diese Verschärfung keinen Bestand habe. Denn sie gehe "über die Vorgabe des Beschlusspapiers, auf das sich Bund und Länder geeinigt haben, hinaus", sagt der Verkehrsrechtsexperte der Website "autobild.de". Seiner Ansicht nach darf man deshalb auch eine Person mitnehmen, die nicht im eigenen Haushalt lebt. Der Mindestabstand von 1,50 Metern gelte im Auto nicht, da er ja nicht umsetzbar sei.
Welche Fahrten sind erlaubt?
Dass wir alle möglichst zu Hause bleiben sollen bedeutet auch, Autofahrten auf das Nötigste zu beschränken. Die jeweiligen Verordnungen der Bundesländer weichen jedoch voneinander ab. Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern und Berlin beispielsweise verbieten Fahrten zum reinen Vergnügen. Dort, wo nur ein Kontaktverbot gilt, wären diese Fahrten hingegen erlaubt.
Bundesländer mit strengen Ausgangsbeschränkungen sind:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
Ohne wichtigen Grund dürfen Sie hier nicht die Wohnung verlassen. Diesen Grund müssen Sie bei einer Kontrolle glaubhaft erklären können. Zu bestimmten Personengruppen ist der Kontakt zusätzlich beschränkt.
In den übrigen Bundesländern gilt nur ein Kontaktverbot (Kontakt nur zu einer Person bzw. zu Mitgliedern des Haushalts, Abstand einhalten). Sie können die Wohnung ohne bestimmten Grund verlassen.
- Verkehrsclub ADAC
- Nachrichtenagentur dpa
- Website autobild.de
- Eigene Recherche