Nicht jugendfrei ProSieben erhält Geldstrafe wegen "Akte X"
ProSieben hat Ärger wegen "Akte X". Im Februar hätte der Sender eine Folge der Mystery-Kultserie wegen Jugendgefährdung nicht vor 22 Uhr ausstrahlen dürfen, tat es aber dennoch. Dafür wird nun eine Geldstrafe fällig.
Weil sie entwicklungsbeeinträchtigend auf Jugendliche unter 16 Jahren wirken könnte, hätte ProSieben die Episode "Gründer-Mutation" am 15. Februar nicht um 21.15 Uhr ausstrahlen dürfen. Zu diesem Schluss kam die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), wie das Branchenblatt "dwdl" berichtet.
Besonders problematisch für ProSieben: Nach der Sichtung der englischsprachigen Vorabfassung war die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen in einem Gutachten zum gleichen Ergebnis gekommen und hatte von einer zu frühen Ausstrahlung abgeraten.
Wegen Kontext, Machart und Thematik gebe es keine Schnittmöglichkeiten, um die beeinträchtigende Wirkung auf Jugendliche zu reduzieren, hieß es damals. Die Kommission achte stets darauf, dass die Freigabe-Empfehlungen der Freiwilligen Selbstkontrolle korrekt eingehalten werden, betonte der KJM-Vorsitzende Andreas Fischer.
5000 Euro Strafe
In der zweiten Folge der zehnten Staffel gehen Mulder und Scully dem Suizid eines Wissenschaftlers nach, der Genexperimente an Kindern durchführt. Im Laufe der Handlung sieht der Zuschauer unter anderem einen Selbstmord mittels eines Bieröffners, einen Kaiserschnitt durch einen Messerstich in den Bauch sowie weitere Darstellungen extremer Gewalt. Die Folge bestehe "aus einer Aneinanderreihung düsterer und verstörender Bilder und Szenen, die Unter-16-Jährige nachhaltig ängstigen können", urteilte das KJM.
Für die Ausstrahlung muss ProSieben nun mit einer Geldstrafe rechnen. Laut Beschluss des KJM soll der Münchner Sender ein Bußgeld von 5000 Euro entrichten. Eintreiben muss die Forderung die zuständige Landesmedienanstalt MABB.