TV-Star vor Gericht Urteil gegen Nackt-Nonne Antje Mönning ist gefallen
Nach einem Strip auf einem Parkplatz musste sich Schauspielerin Antje Mönning vor Gericht verantworten. Nun ist ein Urteil gefallen.
"Um Himmels Willen"-Star Antje Mönning ist bekennende Exhibitionistin. Für ihre Strip-Einlage in der Öffentlichkeit musste sich die 40-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht Kaufbeuren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten.
Die Schauspielerin, die in der ARD-Serie "Um Himmels Willen" zwei Jahre lang eine Nonne mimte, hatte im Juni 2018 auf einem Parkplatz in Jengen im Allgäu vor zwei Zivilpolizisten und einem Lastwagenfahrer in einem durchsichtigen Shirt posiert und dabei ihren Rock gehoben, unter dem sie keine Unterwäsche trug. Die beiden Beamten filmten den Auftritt. Nun fand ein Prozess gegen sie statt. Mönning hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl von 1.200 Euro eingelegt und eine Strafe von 400 Euro beantragt. Der Richter hat jetzt entschieden, dass sie eine Strafe von 300 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit zahlen muss.
"Es tut mir leid"
Über ihren Anwalt Philip Müller ließ Mönning ausrichten, "aus einer künstlerischen Laune heraus" das Röckchen gehoben zu haben. Sie habe nicht gewusst, dass es sich um Zivilpolizisten handelte. "Ich kann nicht glauben, dass es eine Straftat sein soll, als Frau seinen Körper zu zeigen", sagte sie über ihren Anwalt.
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Mönnings zweiter Anwalt, Alexander Stevens, hatte bereits vor dem Prozess die Videoaufzeichnung kritisiert, die ohne das Einverständnis seiner Klientin aufgenommen worden war. "Ich wollte sie nicht belästigen, es tut mir Leid", sagte Antje Mönning laut "vip.de" in ihren letzten Worten vor Verkündung des Urteils zu den Beamten, die ebenfalls im Gerichtssaal anwesend waren.
- dpa
- vip.de: Antje Mönning: Sanftes Urteil gegen die Nackt-Nonne