Rechtsstreit mit der "Süddeutschen Zeitung" Till Lindemann muss Rückschlag vor Gericht verkraften
Gegen die Berichterstattung der "Süddeutschen Zeitung" war Till Lindemann rechtlich vorgegangen. Mit wenig Erfolg, wie jetzt bekannt wurde.
Im Mai 2023 wurden erstmals Missbrauchsvorwürfe gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann laut. In dem Zuge hatte die "Süddeutsche Zeitung" im Juni gemeinsam mit dem NDR berichtet, dass mehrere Frauen dem Sänger sexuelle Übergriffe vorwerfen und das "Casting-System" beschrieben, bei dem angeblich junge Frauen bei Konzerten für Sex rekrutiert werden. Gegen die Berichterstattung hatte Till Lindemann geklagt, das Urteil fiel aber nicht zu seinen Gunsten aus.
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Till Lindemanns Anwälte hatten damit argumentiert, dass die in der Berichterstattung aufgegriffenen sexuellen Handlungen einvernehmlich gewesen seien und somit die Intimsphäre des Musikers verletzt worden sei, außerdem sei die Berichterstattung "unausgewogen".
Das Landgericht Frankfurt wies die Unterlassungsklage jetzt zurück und befand die Berichterstattung für in Ordnung und ausgewogen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" selbst. Es dürfe über Vorwürfe berichtet werden, auch wenn es sich um eine "Aussage gegen Aussage"-Situation handele.
In der Begründung des Urteils vom 6. September, welches der "Süddeutschen Zeitung" erst am Dienstag zugestellt wurde, wurde ausgeführt, dass der "erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen" auch gegeben sei, wenn es nur eine Zeugin gebe. Andernfalls "würde dies dazu führen, dass über einen möglichen Vorfall wie den vorliegenden nie berichtet werden dürfte". In Bezug auf das "Casting-System" sieht das Gericht ein "überragendes öffentliches Informationsinteresse". Till Lindemann und die Band Rammstein hätten außerdem genug Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt.
Till Lindemann will in Berufung gehen
Da die "Süddeutsche Zeitung" eidesstattliche Versicherungen der mutmaßlichen Opfer und auch von Menschen, denen sie von den angeblichen Übergriffen erzählt haben, eingeholt habe, seien die Maßstäbe für eine zulässige Verdachtsberichterstattung erfüllt. Laut Urteil habe die Zeitung glaubhaft machen können, dass sie "in ausreichendem Maße Anstrengungen unternommen hat, um die Richtigkeit der Angaben zu verifizieren." Auch dass das Verfahren gegen Till Lindemann inzwischen eingestellt wurde, ändert daran offenbar nichts.
Die Entscheidung des Landgerichts sei für Till Lindemanns Anwälte nicht verständlich, wie sie gegenüber dem Onlinemagazin "LTO" betonen. Daher würden sie dieses Urteil nicht akzeptieren: "Wir werden auf jeden Fall Berufung zum OLG [Oberlandesgericht, Anm. d. Red.] Frankfurt einlegen", so Simon Bergmann.
- sueddeutsche.de: "Till Lindemann verliert gegen die SZ"
- lto.de: "Lindemann mit Niederlage gegen Süddeutsche Zeitung"