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Rapper in Rastatt unerwünscht: Stadt verbietet Auftritt von Kollegah


Rapper in Rastatt unerwünscht
Stadt verbietet Auftritt von Kollegah

Von dpa
Aktualisiert am 25.10.2019Lesedauer: 1 Min.
Kollegah: Der Rapper darf in Rastatt nicht auftreten.Vergrößern des Bildes
Kollegah: Der Rapper darf in Rastatt nicht auftreten. (Quelle: imago images)
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Am 9. November hätte Kollegah in Rastatt auftreten sollen. Das hat die Stadt jetzt jedoch verhindert. Der Rapper ist in der Stadt in Baden-Württemberg nicht erwünscht.

Die Stadt Rastatt hat ein für den 9. November geplantes Konzert des Rappers Kollegah abgesagt. Angesichts der antisemitischen, gewaltverherrlichenden und frauenverachtenden Texte des Künstlers könne Rastatt besonders an diesem sensiblen Tag nicht Veranstaltungsort eines solchen Konzertes werden, sagte der Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch (CDU) einer Pressemitteilung der Stadt zufolge in einer nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung am Donnerstag.

Gemeinderat hat abgestimmt

Zeilen wie "Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen" hatten dem Gangster-Rapper Kollegah massive Antisemitismusvorwürfe eingebracht, die dieser entschieden zurückwies. Am Freitag war seine Agentur zunächst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Mit großer Mehrheit stimmte der Gemeinderat am Donnerstag dafür, den städtischen "Eigenbetrieb Kultur und Veranstaltungen" zu beauftragen, das Konzert abzusagen. Das Konzert hätte in der bis zu 800 Menschen fassenden Badner-Halle stattfinden sollen.


"Wir alle sind gefordert, hier ein klares Zeichen zu setzen. Denn als aufrechte Demokraten tragen wir Verantwortung, das Erinnern an die Gräueltaten des Naziregimes am 9. November hochzuhalten", sagte Pütsch der Mitteilung zufolge. Der Gemeinderat machte laut Stadt deutlich, dass ein Kollegah-Konzert auch an einem anderen Tag in Rastatt nicht erwünscht ist.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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