Gericht hat entschieden Lieberberg besitzt nicht die alleinigen Rechte am Namen "Rock am Ring"

Der hitzige Streit um das Kult-Festival "Rock am Ring" scheint vorerst beendet: Der Konzertveranstalter Marek Lieberberg besitzt nicht alleine die Rechte an der Marke "Rock am Ring". Er dürfe ein Festival mit diesem Namen nicht ohne die Zustimmung der Nürburgring GmbH bewerben oder veranstalten, entschied das Landgericht Koblenz.
Mit dieser Entscheidung hatte ein Antrag auf einstweilige Verfügung der Ringgesellschaft Erfolg. Sie wollte verhindern, dass Lieberberg den bekannten Namen "Rock am Ring" nach seinem Weggang aus der Eifel im kommenden Jahr mit an einen neuen Festival-Standort nimmt. Doch die Gegenseite will sich nicht so schnell geschlagen geben: Lieberbergs Anwalt kündigte an, die Gründe für die Entscheidung genau zu prüfen.
"Grüne Hölle" in der Eifel
Der Streit war entstanden, nachdem Lieberberg und der neue Ring-Besitzer Capricorn sich nicht auf eine Zusammenarbeit hatten einigen können. Nun wird voraussichtlich von 2015 an in der Eifel ein Festival der Deutschen Entertainment AG (Deag) steigen, das bislang mit dem Namen "Grüne Hölle" angekündigt wird. Lieberberg liebäugelt mit einem Umzug nach Mönchengladbach.
Ob und wo der Name "Rock am Ring" künftig zum Einsatz kommt, ist noch unklar. Es dürfte auch davon abhängen, ob sich Lieberberg und die Ringgesellschaft an einen Tisch setzen und sich einigen. Dies hatte die Vorsitzende Richterin Ingrid Metzger bei einem Verhandlungstermin in der vergangenen Woche angeregt.