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BVB: Dortmund-Stars verletzen offenbar Corona-Regeln der DFL


Sechs Dortmunder beteiligt
Bericht: BVB-Stars verletzen Corona-Regeln

Von sid
03.06.2020Lesedauer: 2 Min.
BVB-Star Sancho (M.) jubelt mit Guerreiro (li.) und Hazard: Die Dortmunder sollen nun gegen die Corona-Regeln verstoßen haben.Vergrößern des Bildes
BVB-Star Sancho (M.) jubelt mit Guerreiro (li.) und Hazard: Die Dortmunder sollen nun gegen die Corona-Regeln verstoßen haben. (Quelle: imago-images-bilder)
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Gleich mehrere Profis der Schwarz-Gelben sollen die Vorschriften der DFL im Rahmen der Corona-Krise missachtet haben – einem Bericht zufolge für einen Friseurtermin. Der Klub hat bereits reagiert.

Sechs Profis des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund haben bei Friseur-Terminen anscheinend gegen die Hygienevorschriften der Deutschen Fußball Liga (DFL) verstoßen. In einem Bericht der Bild-Zeitung sind Fotos unter anderem von Youngster Jadon Sancho (20) zu sehen, der sich vom Düsseldorfer Star-Friseur Winnie Nana Karkari die Haare schneiden lässt. Weder Sancho noch Karkari tragen dabei einen Mundschutz.

Auch Sanchos Teamkollegen Axel Witsel (31), Thorgan Hazard (27), Raphael Guerreiro (26), Dan-Axel Zagadou (21) und Manuel Akanji (26) sollen am vergangenen Donnerstag von dem Friseur in ihren Privatwohnungen für einen Haarschnitt besucht worden sein. Die Bild zeigt entsprechende Fotos von Akanji und Guerreiro.

BVB: Ohne Maske "geht natürlich gar nicht"

Der BVB teilte auf Bild-Nachfrage mit: "Es ist ganz normal, dass auch unsere Jungs sich nach all den Monaten mal die Haare schneiden lassen müssen. Aber was natürlich gar nicht geht, ist, dass das beidseitig in der vergangenen Woche ohne Maske erfolgt. Das werden wir unseren Spielern noch einmal sehr, sehr deutlich in Erinnerung rufen. Die Frage nach seinem Verhalten sollte sich darüber hinaus auch der Friseur stellen."

Karkari versicherte, dass er "die Maske nur für das Foto abgenommen" und "ansonsten alle Hygiene-Maßnahmen genauestens eingehalten" habe.

In den aufgrund der Corona-Pandemie eingeführten DFL-Richtlinien steht unter der Rubrik "Vorgaben für die häusliche private Hygiene im Alltag": "Keine Kontakte zur Nachbarschaft oder zur Öffentlichkeit", "Im Haus/in der Wohnung bleiben", "Keine Besuche empfangen". Laut den Vorgaben des NRW-Gesundheitsministeriums sind bei "gesichtsnahen Dienstleistungen und nicht einhaltbaren Schutzabständen" zudem eine Maske ergänzt von "einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild" zu tragen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur SID
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