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Felix Sturm: Steuerhinterziehung — Box-Weltmeister zu Haft verurteilt


Wegen Steuerhinterziehung
Fünfmaliger Box-Weltmeister Sturm zu drei Jahren Haft verurteilt

Von sid
Aktualisiert am 01.05.2020Lesedauer: 1 Min.
Felix Sturm: Wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.Vergrößern des Bildes
Felix Sturm: Wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Der fünfmalige Profibox-Weltmeister Felix Sturm muss ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht verurteilte den 41 Jahre alten Leverkusener zu einer Haftstrafe von drei Jahren.

Früher wurde er gefeiert, war fünf Mal Weltmeister im Profiboxen. Doch nun muss sich der frühere Sportler Felix Sturm wegen Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz und Körperverletzung verantworten. Der Richter sprach Felix Sturm in sechs Fällen der Steuerhinterziehung und in zwei Fällen der versuchten Steuerhinterziehung schuldig. Den Steuerschaden hatte die Staatsanwaltschaft zuvor auf gut eine Million Euro beziffert.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Supermittelgewichtler eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert, Sturms Anwalt Nils Kröber (Köln) hingegen wollte maximal zwei Jahre auf Bewährung für seinen Mandanten zulassen.

Meilenstein für das Anti-Doping-Gesetz

Richter Marc Hoffmann hielt Sturm zugute, dass er teilgeständig gewesen sei und seine Verteidigung in dem Prozess gute Arbeit geleistet habe. "Wir haben uns am Ende gefragt, ob das für eine Bewährungsstrafe ausreicht und kamen zu der klaren Antwort: Nein", meinte der Vorsitzende.

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) begrüßte das harte Urteil. "Die Entscheidung des Landgerichts Köln, Felix Sturm auch wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz und wegen Körperverletzung zu sanktionieren, ist sehr bemerkenswert", erklärte die Agentur. "Es ist ein wichtiger Meilenstein für das Anti-Doping-Gesetz und kann richtungsweisend auch für zukünftige Strafverfahren sein", hieß es weiter.

Wie das Urteil gegen Felix Sturm begründet wird, sehen Sie oben im Video, oder wenn Sie hier klicken.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur sid
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