Konsequenzen für Kimmich Bericht: FC Bayern verhängt Strafen für ungeimpfte Spieler
Der deutsche Rekordmeister greift offenbar durch: Einem Bericht zufolge hat die Quarantäne für ungeimpfte Spieler nun auch finanzielle Folgen. Allen voran für Nationalspieler Joshua Kimmich.
Handelt der FC Bayern jetzt doch konsequent im Falle seiner ungeimpften Spieler? Die "Bild" berichtet nun, der deutsche Rekordmeister habe allen Spielern, die zuletzt in Quarantäne mussten, mitgeteilt: Für eben diese Quarantäne-Woche gibt es rückwirkend kein Gehalt. Dies sei möglich durch eine Verordnung der Stadt München vom 1. November, in der es heißt: Angestellte haben keinen Anspruch auf einen quarantänebedingten Verdienstausgleich, wenn diese Quarantäne aus einem Ungeimpften-Status resultiert.
Das wäre ein finanzieller Hammer für die Stars des Rekordmeisters. Nationalspieler Joshua Kimmich – bekanntermaßen noch ungeimpft – würde so pro Woche 384.000 Euro verlieren, rechnet die "Bild" vor. Und der 26-Jährige musste bereits zweimal in Quarantäne.
So wolle die Bayern-Führungsetage ein Zeichen setzen und den Druck, durch Impfung gegen das Coronavirus geschützt zu sein, erhöhen. Neben Kimmich mussten sich nach einem positiven Test von Verteidiger Niklas Süle vor dem Länderspiel gegen Liechtenstein auch die Bayern- und DFB-Teamkollegen Jamal Musiala und Serge Gnabry sowie Stürmer Eric Maxim Choupo-Moting in Quarantäne begeben – alle waren Kontaktpersonen von Süle. Kimmich, Gnabry, Musiala, Choupo-Moting und Michael Cuisance gelten als ungeimpft.
Dem "Bild"-Bericht zufolge seien diese Spieler am Donnerstagmorgen in die Bayern-Geschäftsstelle zitiert worden, wo ihnen die Entscheidung mitgeteilt worden sei. Die Akteure seien vom Schritt des Klubs "überrascht" gewesen. Demnach hätten die Klub-Bosse um Vorstandschef Oliver Kahn und Sportvorstand Hasan Salihamidzic betont: Die Spieler hätten das Recht, sich nicht impfen zu lassen – aber der Verein sei als Arbeitgeber ebenso berechtigt, dann im Quarantäne-Fall kein Gehalt zu zahlen. Der Rest der Mannschaft habe die Maßnahme befürwortet.