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Stadionverbot für den Flick-Flack-Flitzer


Bundesliga
Stadionverbot für den Flick-Flack-Flitzer

Von t-online
Aktualisiert am 26.06.2014Lesedauer: 1 Min.
Abgeführt: Nach seinem Auftritt wird der Augsburger Flitzer aus dem Stadion gebracht.Vergrößern des Bildes
Abgeführt: Nach seinem Auftritt wird der Augsburger Flitzer aus dem Stadion gebracht. (Quelle: imago-images-bilder)
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So schnell wird er nicht mehr nackt über deutsche Bundesliga-Rasen laufen. Der sogenannte Flick-Flack-Flitzer ist vom FC Augsburg mit einem Stadionverbot von drei Jahren belegt worden. Beim Heimspiel der Schwaben gegen den FC Bayern München war er nur mit Kappe, Socken und Schuhen über den Platz gelaufen und hatte dabei vier Mal den Turn-Übungsteil gezeigt.

Auch andere Stadien wird der Flitzer wohl nicht so bald von innen sehen. Stadionverbote in Deutschland gelten in Absprache zwischen den Vereinen generell in allen Arenen bis runter in die 3. Liga, dem DFB-Pokal sowie für Länderspiele.

Hausfriedensbruch und Erregung öffentlichen Ärgernisses

Auch vor einem ordentlichen Gericht droht dem Mann Ärger. Der FC Augsburg hat Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet, der DFB wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Zudem könnten auf den Flitzer noch finanzielle Forderungen kommen. Sollte der DFB eine Geldstrafe gegen den FC Augsburg verhängen, könnte der Klub den Mann auf Schadensersatz verklagen.

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