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Bundesliga-TV-Rechte: DFL akzeptiert Bürgschaft nicht – DAZN wehrt sich


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Nächste Runde im TV-Rechte-Streit
DFL akzeptiert Bürgschaft nicht – DAZN spricht von Regelverstoß


Aktualisiert am 25.04.2024Lesedauer: 2 Min.
DAZN-Mikrofone (Symbolbild): Der Streamingdienst erhebt schwere Vorwürfe gegen die DFL.Vergrößern des Bildes
DAZN-Mikrofone (Symbolbild): Die Bankbürgschaft des Senders hat wohl keine Wirkung. (Quelle: Andrea Staccioli / Insidefoto/imago-images-bilder)

Wie geht es weiter im Vergabe-Prozess um die TV-Rechte der Bundesliga? Das umstrittene Paket B scheint fix an Sky vergeben zu sein. DAZN wehrt sich.

Der Streit zwischen DAZN und der DFL um die TV-Rechte der Bundesliga geht in die nächste Runde. Wie die "Bild" am Mittwochvormittag berichtete, soll DAZN mittlerweile eine von der DFL geforderte Bankbürgschaft vorliegen haben.

"Die geforderte Bankbürgschaft liegt uns jetzt vor", wird ein DAZN-Sprecher von der "Bild" zitiert. DAZN hatte ein hohes, angeblich das höchste, Angebot für das Rechtepaket B abgegeben, welches 196 Spiele pro Saison im Zeitraum von 2025/26 bis 2028/29 beinhaltet.

DFL reagiert: "Nachreichen von Unterlagen hat keine Wirkung"

Das Boulevard-Blatt berichtet weiter, dass sich die Bürgschaft auf rund 200 Millionen Euro und damit die Hälfte der von DAZN gebotenen Summe für das Paket B beläuft. Allerdings wird die nun vorliegende Bürgschaft wohl kaum etwas am Vergabeprozess ändern.

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Die DFL teilte t-online auf Anfrage mit: "Ein Nachreichen von Unterlagen nach dem gemäß den Auktionsregeln erteilten Zuschlag über ein Rechtepaket hat keine Wirkung." Das Paket B sei "am 16. April nach den allen interessierten Unternehmen bekannten Auktionsregeln vergeben worden. Grundlage waren die bis dahin eingereichten Angebote inklusive der begleitenden Unterlagen." Pay-TV-Sender Sky soll sich das Paket gesichert haben, äußerte sich bislang allerdings nicht zu dem Vorgang.

Am Donnerstag meldete sich wiederum DAZN zu Wort. "Mit Nachdruck müssen wir die Aussage der DFL zurückweisen, dass das Rechtepaket B der Rechteperiode 2025/26 bis 2028/29 'nach den allen interessierten Unternehmen bekannten Auktionsregeln vergeben worden sei'. Seitens der DFL wurden gegenüber DAZN Forderungen gestellt, die in den zuvor allen Parteien mitgeteilten und mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Auktionsregeln schlichtweg nicht vorhanden waren und völlig unverhältnismäßig sind", wehrte sich der Streamingsender.

DAZN: DFL soll Fehler korrigieren

DAZN weiter: "Dieser offensichtliche Verstoß gegen die eigenen Auktionsregeln entzieht dem gesamten Ausschreibungsprozess die rechtliche Grundlage. Wir sind fest davon überzeugt, dass dies auch vom Bundeskartellamt oder von einem Schiedsgericht bestätigt werden wird, wenn die DFL ihren Fehler nicht umgehend korrigiert. DAZN ist jedenfalls gesprächsbereit."

Obwohl das Angebot für Paket B 20 Prozent unter dem von DAZN gelegen haben soll, erteilte die DFL vergangene Woche Sky den Zuschlag, da DAZN angeblich nicht in der Lage gewesen sein soll, der kurzfristigen Forderung nach einer Bankgarantie nachzukommen. Der Streamingsender fühlte sich daraufhin von der DFL diskriminiert, bemängelte fehlende Fairness in der Ausschreibung. Die DFL wies die Vorwürfe zurück, die Auktion wurde vorerst ausgesetzt.

Wann diese fortgesetzt wird, ist unklar. Die DFL ließ eine entsprechende t-online-Anfrage bislang unbeantwortet.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung von DAZN
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