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DFL stoppt Vergabe der TV-Rechte – Streit mit DAZN


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"Unmögliche Aufgabe"
Streit mit DAZN eskaliert: DFL stoppt TV-Rechtevergabe

Von t-online, Kgl

Aktualisiert am 18.04.2024Lesedauer: 3 Min.
DAZN-Mikrofone (Symbolbild): Der Streamingdienst erhebt schwere Vorwürfe gegen die DFL.Vergrößern des Bildes
DAZN-Mikrofone (Symbolbild): Der Streamingdienst erhebt schwere Vorwürfe gegen die DFL. (Quelle: Andrea Staccioli / Insidefoto/imago-images-bilder)
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Aufregung um die Vergabe der TV-Rechte an der Bundesliga: Anbieter DAZN fühlt sich benachteiligt und attackiert die DFL – die reagiert nun mit einem Stopp des Prozesses.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat die Vergabe der TV-Rechte an der Fußball-Bundesliga vorerst gestoppt. Hintergrund ist ein öffentlicher Brandbrief des Anbieters DAZN, in dem er der DFL vorwirft, bei der Vergabe der Rechte benachteiligt worden zu sein.

Am Mittwoch veröffentlichte DAZN einen offenen Brief an die DFL-Geschäftsführer Marc Lenz und Steffen Merkel und schickte diesen auch an die 18 Erstliga-Klubs. Der zentrale Vorwurf: Die DFL habe das DAZN-Angebot für das attraktivste Rechtepaket B, das die Einzelspiele der Bundesliga am Freitagabend und Samstag um 15.30 Uhr enthält, unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt, um einen anderen Anbieter zu bevorzugen.

DAZN will bestes Angebot abgegeben haben

Seit Montag wurde das Rechtepaket B angeboten. Die Ausschreibung, die so auch vom Bundeskartellamt bestätigt wurde, sieht vor, dass ein Bieter sofort den Zuschlag erhält, wenn sein Angebot die DFL-Mindestanforderungen erfüllt und mindestens 20 Prozent über dem zweitbesten Angebot liegt.

DAZN behauptet in seinem Schreiben, dass ihr Angebot abgelehnt wurde, obwohl es "das finanziell attraktivste und überzeugendste Angebot für das Rechtepaket B" gewesen sei. "Wir wurden zu der Annahme verleitet, dass unser finanzielles Angebot deutlich über jedem anderen Angebot lag", heißt es in dem Schreiben.

DAZN: DFL wollte anderen Anbieter

Für die Ablehnung gebe es keine andere Erklärung, als "dass die DFL-Geschäftsführung das Ergebnis bereits vorweggenommen hatte, um Rechtepaket B in unzulässigerweise Weise an den von ihr bevorzugten Bieter zu vergeben und die Mitgliederclubs um ihren Anteil an den zusätzlichen Einnahmen aus dem DAZN-Angebot zu bringen ohne eine weitere Bieterrunde durchzuführen", so der Vorwurf.

Hintergrund der Ablehnung durch die DFL ist wohl eine fehlende Bankgarantie des Streamingdienstes. "In den von uns am 11. April 2024 zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen erklärten wir, dass wir dies angesichts der Kosten usw. nicht in Form einer Bankgarantie tun würden, sondern eine harte Patronatserklärung abgeben würden (wie wir es bei der vorherigen Ausschreibung getan hatten)", erklärt der Streamingdienst. Dies sei von der DFL zunächst akzeptiert worden. Doch mitten im Ausschreibungsverfahren sei dann plötzlich doch eine Bankgarantie innerhalb von 24 Stunden gefordert worden, was DAZN als "eine unmögliche Aufgabe" beschreibt.

DAZN fordert Untersuchung

Stattdessen habe DAZN eine Garantiezusage einer großen Investmentfirma organisiert, die nach ihren Angaben eine Sicherheit bietet, "die der eines Kreditinstituts gleichkommt, wenn nicht sogar einer solchen deutlich überlegen ist." Zusätzlich habe DAZN durch eine große Bank "weiteren Komfort bereitstellen können."

Dennoch wurde das Rechtepaket B mittlerweile anderweitig vergeben. DAZN forderte in dem Schreiben deshalb einen Stopp des Prozesses und eine Untersuchung des Bundeskartellamtes, um die Fairness des Verfahrens zu garantieren. Andernfalls drohten sie, die Vergabe anzufechten.

DFL widerspricht robust

Die DFL reagierte am Abend dann tatsächlich mit dem Stopp der Ausschreibung. In einer Mitteilung verteidigte sich die Vereinigung gegen die Vorwürfe des Streamingdienstes. "Die hierin erhobenen Unterstellungen und Vorwürfe, u.a., die Geschäftsführung der DFL GmbH habe das 'Rechtepaket B in unzulässiger Weise an den von ihr bevorzugten Bieter [...] vergeben' sind unzutreffend, haltlos und wir weisen sie in aller Deutlichkeit zurück. Das Schreiben der DAZN Group Limited enthält zudem eine Vielzahl von unrichtigen Darstellungen und Verkürzungen von Sachverhalten", so die robuste Antwort der DFL.

Der Prozess laufe selbstverständlich diskriminierungsfrei ab, heißt es. Der Stopp des Verfahrens erfolge, "um die Rechts- und Prozesssicherheit des Verfahrens zu schützen."

Verwendete Quellen
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