Gegen einheitliche Regelung Innenminister Herrmann: Kein Tempo 30 für die Innenstädte
Die Polizei-Gewerkschaft fordert Tempo 30 zum Schutz von Fußgängern. Nun äußert sich Bayerns Innenminister zur einheitlichen Temporegelung.
In einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dass weder Bayern noch andere Länder eine landesweite Einführung von Tempo 30 in Innenstädten planen. "Es gibt keine Absichten zu einer einheitlichen Temporegelung für alle Innenstädte", betonte Herrmann.
Laut Herrmann sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden nun befugt, über entsprechende Geschwindigkeitsregelungen zu entscheiden, nachdem der Bund die Straßenverkehrsordnung geändert hat. Dies würde bereits von vielen Kommunen so umgesetzt.
Fußgänger sind zweitgrößte Gruppe der Unfallbeteiligten
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert hingegen standardmäßig Tempo 30 innerorts zum besseren Schutz von Fußgängern. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der GdP, Michael Mertens, argumentiert, dass bei Tempo 30 das Risiko schwerer Verletzungen bei Unfällen deutlich sinke. Dennoch sieht er auch weiterhin Bereiche, wo Geschwindigkeiten von 50 km/h oder mehr möglich sein sollten, sofern Fußwege ausreichend abgesichert sind. Zudem fordert Mertens höhere Bußgelder.
Fußgänger stellten im Jahr 2023 mit neun Prozent die zweitgrößte Gruppe der Unfallbeteiligten nach Autofahrern dar. Die Zahl der verunglückten Fußgänger lag mit 33.504 fast wieder auf dem Vor-Corona-Niveau von 34.815 im Jahr 2019. Die Zahl der tödlich Verunglückten stieg sogar auf 449 (2019 waren es noch 429). Besonders betroffen waren Kinder unter 15 Jahren sowie Menschen über 75 Jahren.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa