Am Nürnberger Flughafen Frau zieht Drogen aus dem Genitalbereich
Sie landete nur mit Handgepäck in Nürnberg. Doch als ein Drogenwischtest bei der Reisenden anschlägt, präsentiert sie den Zöllnern zwei kleine Tütchen.
Der Nürnberger Zoll hat am Samstag bei einer Kontrolle am Flughafen rund drei Gramm harte Drogen sichergestellt. Bei der Verdächtigen handelt es sich um eine 30-Jährige aus Südeuropa, die sich für die Schmuggelware ein fragwürdiges Versteck ausgesucht hat.
Wie der Zoll am Mittwoch mitteilte, landete die Reisende nur mit Handgepäck am Nürnberger Airport an und erklärte, "nichts anzumelden" zu haben. Da aber ein Drogenwischtest bei ihr anschlug, entschieden sich die Zöllner, die 30-Jährige zu durchsuchen.
Nicht nur strafbar – sondern auch lebensbedrohlich
Die Frau zog darauf freiwillig zwei kleine Plastiktütchen aus ihrem Genitalbereich. Die enthaltenen Substanzen – zwei Gramm Kokain und knapp ein Gramm Amphetamin – beschlagnahmten die Beamten.
Der Zoll spricht bei Drogenschmuggel dieser Art von "Bodypacken". Bei der Frau habe es sich um eine sogenannte "Schieberin" gehandelt. Diese führen Drogenpäckchen im Genitalbereich ein. Im Gegensatz dazu stünden die sogenannten "Schlucker", die Drogenpäckchen schlucken, um sie an Kontrollen vorbeizuschmuggeln.
Nicht der erste Drogenfund im neuen Jahr
Weiter weist der Zoll darauf hin, dass beide Arten von "Bodypacken" schwerwiegendste gesundheitliche oder gar tödliche Folgen haben können – falls die Drogenpäckchen im Körper platzen.
Gegen die 30-jährige "Bodypackerin" wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Sie durfte ihre Reise nach Zahlung einer Sicherheitsleistung von 300 Euro fortsetzen.
Bei dem Fund am Flughafen handelt es sich übrigens nicht um den ersten Aufgriff im neuen Jahr: Bereits am 9. Januar hatte eine andere Einheit des Nürnberger Zolls auf einem Parkplatz an der A3 elf Gramm Amphetamin sichergestellt. Der Verdächtige ist in diesem Fall ein osteuropäischer Lkw-Fahrer. Auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der Fahrer konnte seine Fahrt nach der Beschlagnahmung der Drogen fortsetzen.
- Pressemitteilung des Hauptzollamts Nürnberg vom 15. Januar 2025