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Flughafen Nürnberg: Zoll zieht Bilanz nach Ferien – Gold, Gemüse und Uhren


Am Airport Nürnberg sichergestellt
Goldbarren, teure Uhren und Gemüse: Zoll zieht Ferienbilanz

Von t-online, dan

17.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Der Zoll hat nach den Ferien Bilanz gezogen: Neben Gold haben die Zöllner am Flughafen Nürnberg auch mit Gemüse zu tun gehabt.Vergrößern des Bildes
Der Zoll hat nach den Ferien Bilanz gezogen: Neben Gold haben die Zöllner am Flughafen Nürnberg auch mit Gemüse zu tun gehabt. (Quelle: imago / Zoll)

Der Flughafenzoll in Nürnberg zieht nach den Sommerferien eine bemerkenswerte Bilanz. Schmuggelwaren im Wert von 200.000 Euro haben die Beamten sichergestellt.

Der Nürnberger Flughafenzoll zieht nach dem Ende der Sommerferien Bilanz. Auch in diesem Jahr stießen die Zöllner am Aiport Nürnberg während der Urlaubszeit wieder auf allerhand kuriose Schmuggelwaren im Gepäck der Passagiere.

Luxusartikel wie Goldschmuck, Goldbarren, teure Uhren und Designerkleidung im Wert von 200.000 Euro seien sichergestellt worden, heißt es in einer Pressemitteilung von Dienstag. Die Zöllner verhinderten demnach so den Schmuggel dieser Waren. Zudem nahmen sie alleine am Flughafen Nürnberg mehr als 40.000 Euro an Abgaben ein.

Zahlreiche Lebensmittel vernichtet

Darüber hinaus seien mehr als 700 Kilogramm landwirtschaftliche Erzeugnisse, darunter Fleisch, Milchprodukte, Obst und Gemüse, aus dem Verkehr gezogen worden. Die Einfuhr dieser Produkte aus Drittländern ist nicht erlaubt, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Lebensmittel wurden deshalb von den Zöllnern sichergestellt und anschließend vernichtet.

Das Hauptzollamt Nürnberg betont, dass insbesondere Fleisch, Wurst, Milch, Käse und Eier nicht eingeführt werden dürften – um die Ausbreitung von Tier- und Pflanzenseuchen zu verhindern. Gleiches gelte mit wenigen Ausnahmen auch für Obst und Gemüse. Betroffene Reisende müssten mit Bußgeldern und zusätzlichen Kosten für die Vernichtung der Waren rechnen.

Wer sich über die entsprechenden Regelungen informieren will, könne dies über die Website des Zolls tun. Unter dem Reiter "Privatpersonen" seien die Bestimmungen aufgeführt.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Hauptzollamts Nürnberg vom 17. September 2024
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