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Alexandra R. aus Nürnberg: Urteil im Mord-Prozess am Mittwoch erwartet


Fall Alexandra R.
Urteil im Mordprozess erwartet: Keine Spur von der Leiche

Von dpa
Aktualisiert am 24.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Dejan B. (l.) vor Gericht in Nürnberg: Er soll gemeinsam mit seinem Geschäftspartner die damals hochschwangere Alexandra R. (r.) umgebracht haben.Vergrößern des Bildes
Dejan B. (l.) vor Gericht in Nürnberg: Er soll gemeinsam mit seinem Geschäftspartner die damals hochschwangere Alexandra R. (r.) umgebracht haben. (Quelle: dpa / Polizeipräsidium Mittelfranken)
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Im Prozess um das Verschwinden einer schwangeren Frau in Nürnberg wird das Urteil erwartet. Der frühere Lebensgefährte und sein Geschäftspartner, werden des Mordes beschuldigt.

Das Landgericht in Nürnberg will am Mittwoch, 24. Juli um 13 Uhr, das mit Spannung erwartete Urteil im Mordprozess um das Verschwinden einer hochschwangeren Frau verkünden. Trotz mehrfacher Suche konnte die Polizei bis heute keine Leiche finden. Das Schicksal der 39-jährigen Alexandra R. und ihres ungeborenen Kindes hatte viele Menschen über Monate beschäftigt.

Angeklagt sind der frühere Lebensgefährte der Frau und dessen Geschäftspartner. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, die Frau im Dezember 2022 wegen finanzieller Streitigkeiten verschleppt und ermordet zu haben. Danach sollen sie eine falsche Fährte gelegt haben, damit der Eindruck entsteht, die Frau habe sich ins Ausland abgesetzt.

War es Mord? Höchststrafe versus Freispruch

Eine andere Erklärung als Mord für das plötzliche Verschwinden kommt für die Staatsanwaltschaft nicht infrage. Die 39-Jährige hatte sich demnach auf das Kind und ihr gemeinsames Leben mit ihrem neuen Lebensgefährten gefreut. Außerdem hätte sie ihre Pflegetochter nie im Stich gelassen. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer die Höchststrafe für die Männer: lebenslange Haft und eine besondere Schwere der Schuld.

Die Verteidigung hält dagegen nur einen Freispruch für den 51-Jährigen aus Bosnien-Herzegowina und den 49-jährigen Deutschen für möglich. Aus ihrer Sicht gibt es keine Beweise dafür, dass die Männer an den möglichen Tatorten waren. Außerdem fehle ein Motiv. Die beiden Angeklagten hatten sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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