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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ehemaliges Millowitsch-Theater Kölner Gericht verbietet der Volksbühne Konzerte
Hartes Urteil für die Volksbühne am Rudolfplatz: Geht es nach dem Kölner Verwaltungsgericht, dürfen dort keine Konzerte und Kabaretts mehr stattfinden. Geklagt hatte ein Nachbar wegen des Lärms. Der Fehler liegt wohl bei der Stadt.
Als das Millowitsch-Theater 2015 von neuen Betreibern übernommen worden ist, kam damit auch ein neuer Name: die Volksbühne. Und ein neues Programm. Es war eine Art Halb-Halb-Regelung: Das Millowitsch-Ensemble spielte in der einen Jahreshälfte, in der anderen gab es Gastspiele, Konzerte, Kabarettveranstaltungen.
Seit 2018 gibt es das Millowitsch-Ensemble nicht mehr. Was blieb, sind die Konzerte, die Comedy, die Kabaretts. Damit könnte es in Zukunft vorbei sein: Ein Nachbar der Volksbühne hatte vor dem Kölner Verwaltungsgericht wegen Lärmbelästigung geklagt. Und er war erfolgreich. Geklagt hatte der Anwohner übrigens nicht gegen die Volksbühne, sondern gegen die Stadt Köln.
Die Geschichte dahinter ist ein bisschen verworren. Sie geht in etwa so: Bei dem Betreiberwechsel 2015 ist eine Baugenehmigung für die Volksbühne fällig geworden. Das liegt daran, dass das Programm erweitert und ausgedehnt wurde und fortan auch Konzerte und Comedy gezeigt wurde. In der Fachsprache lag damit eine Nutzungsänderung vor – seinerzeit genehmigt waren ja nur die Theateraufführungen.
Köln: Volksbühne hat Genehmigung erst verzögert beantragt
Diese Baugenehmigung wird wiederum von der Stadt Köln erteilt. Aber: 2015 habe die Genehmigung noch gar nicht vorgelegen, heißt es vom Verwaltungsgericht. Erst nachdem längst Konzerte gegeben und Kabaretts aufgeführt worden waren, beantragte die Volksbühne laut dem Gericht die notwendige Baugenehmigung.
Die bekam die Volksbühne, und zwar im Jahr 2018. Damit hätte die Geschichte eigentlich vorbei sein können, ist sie aber nicht. Denn nun kommt der besagte Nachbar ins Spiel, der mit seiner Klage aktuell erfolgreich war.
Dieser Nachbar hat nämlich ebenfalls eine Baugenehmigung "zu Wohnzwecken" beantragt, für seine eigene Wohnung, die laut Gericht "unmittelbar" an die Volksbühne angrenzt. Er hat die Genehmigung ebenfalls bekommen – kurz vor der Volksbühne.
Gericht erklärt Baugenehmigung für rechtswidrig
Da er sich "durch Lärm von Veranstaltungen unzumutbar beeinträchtigt" fühlte, so das Verwaltungsgericht, klagte er. Das Gericht befand, die Baugenehmigung der Volksbühne stelle "nicht hinreichend sicher", dass in der Nachbars-Wohnung "die Orientierungswerte der Freizeitlärmrichtlinie NRW" eingehalten würden.
Sprich: Es könnte in der Wohnung schlicht zu laut sein, wenn nebenan Konzerte sind. Damit ist die Baugenehmigung, die die Stadt der Volksbühne erteilt hat, rechtswidrig – nach Einschätzung des Kölner Verwaltungsgerichts.
Eine Gegenklage der Volksbühne gegen die Baugenehmigung des Nachbars wies das Gericht hingegen ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Volksbühne kann in Berufung gehen. Gerade sieht es jedenfalls so aus, dass dem Theater am Rudolfplatz massive Einschnitte drohen.
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 19.5.22
- Eigene Recherchen