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Köln: Vater missbrauchte eigene Tochter – "dramatisches Inzestgeschehen"


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"Dramatisches Inzestgeschehen"
Vater missbrauchte Tochter vier Jahre lang – Urteil gefallen


Aktualisiert am 03.05.2021Lesedauer: 4 Min.
Der Angeklagte versteckt sich hinter einer Jacke: Ein Vater stand in Köln vor Gericht, weil er seine Tochter missbraucht hatte.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte versteckt sich hinter einer Jacke: Ein Vater stand in Köln vor Gericht, weil er seine Tochter missbraucht hatte. (Quelle: Johanna Tüntsch)

Ein alleinerziehender Vater soll seine eigene Tochter jahrelang missbraucht haben. Nun hat ein Gericht in Köln den Mann verurteilt – und beklemmende Details des Verbrechens angeführt.

Vor dem Landgericht Köln wurde ein Mann am Freitag zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte sich an seiner Tochter mehrfach vergangen – und soll in einer Chatgruppe mit anderen Männern ebenfalls belastendes Material ausgetauscht haben.

Die Körperhaltung des Angeklagten erinnerte eher an einen Büßer im Beichtstuhl: Während er auf das Erscheinen der Richter und die Verlesung des Urteilsspruches wartete, hielt der kleine Mann mit den Geheimratsecken den Kopf gesenkt und die Hände vor dem Oberkörper gefaltet. Als während der Urteilsbegründung seine Verbrechen benannt wurden, lagen seine Hände flach aneinander wie zum Gebet, die Augen waren geschlossen.

Vereinzelt, wenn es um besonders erschütternde Zusammenhänge ging, legte er die Hände vor das Gesicht, als wolle er sich vor der Welt verstecken.

Geständnis ließ wenig Zweifel an Tat

"Die Beweiswürdigung war für uns sehr einfach", sagte Christoph Kaufmann, der Vorsitzende Richter der 2. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht. Der Angeklagte hatte zuvor detailliert ausgesagt. "Das muss man erst mal über sich bringen, solche Geständnisse so abzulegen."

Der Tatvorwurf war daher von Anfang an unstreitig: Der 37-Jährige aus Kürten hat sich über vier Jahre hinweg an seiner Tochter vergangen – zu einer Zeit, als sie zwischen sechs und zehn Jahre alt war. "Bei den ersten Taten war sie in einem Alter, wo andere Mädchen sich über eine Schultüte freuen", hielt der Vorsitzende Richter dem Angeklagten vor.

Urteil sieht auch Schmerzensgeld vor

Insgesamt geht die Kammer von mindestens 29 Fällen aus, 23 davon gelten als schwer. "Man kann es sicher so beschreiben, dass diese 29 Taten nur die Spitze des Eisbergs sind", ordnete Kaufmann ein.

Wegen Kindesmissbrauchs, noch dazu einer Schutzbefohlenen, sowie wegen Herstellen, Verbreiten und Abrufen von Kinderpornographie wurde der 37-Jährige nun zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Außerdem muss er die Verfahrenskosten tragen. Kurz vor Verkündung des Urteils legte Verteidiger Karl-Christoph Bode ein Schriftstück vor, mit welchem der Angeklagte anerkennt, dass seiner Tochter ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zusteht.

Zunächst bleibt diese Zusage jedoch theoretisch: Der Mann ist mit 12.000 Euro verschuldet. "Er beabsichtigt, sich nach Verbüßung der Strafe mit seiner dann vermutlich erwachsenen Tochter auseinanderzusetzen", so der Anwalt.

Schon vor Verlesung der Anklage war in dem Verfahren die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Auch jetzt wolle er die verstörenden Details nicht nennen, so Kaufmann. Es habe sich hinter einer unscheinbaren Fassade ein "dramatisches Inzestgeschehen" entwickelt. Die Eltern des Kindes lebten getrennt, das Mädchen war zeitweise nur in der Obhut des Vaters.

Vater entwickelte "Erpressungssystem"

Um das Kind gefügig zu machen, soll der Angeklagte seine Praktiken mit ihren Wünschen, etwa bezüglich längerem Aufbleiben oder längerem Spielen am Handy, verknüpft haben. "Diese von Ihnen geschilderte Belohnungssystem würden wir eher als Erpressungssystem beschreiben", ordnete der Richter ein. Dass das Kind den Missbrauch keinesfalls wirklich freiwillig hingenommen habe, zeige nicht zuletzt, dass die Kleine sich während der Taten ablenkte, indem sie Kindervideos ansah, "mit Ton, während Sie sich an ihr zu schaffen machten – das muss man sich einmal vorstellen!"

Das Verbrechen war dadurch bekannt geworden, dass der Angeklagte in einer Chatgruppe mit bis zu drei anderen Vätern vernetzt war, die ähnliches praktiziert haben sollen. Einer von ihnen wurde deswegen bereits verurteilt. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen waren Kontakte zwischen den beiden Vätern und ihren Kindern aufgefallen.

Zunächst waren sie für den Angeklagten nicht belastend, aber durch Aussagen seines Bekannten geriet auch er ins Visier der Ermittler. Weil über die gemeinsame Chatgruppe auch Bilder ausgetauscht wurden, ist im Zusammenhang mit den kinderpornographischen Taten von "bandenmäßigem Vorgehen" die Rede.

Auch, wenn der Personenkreis klein sei, bestehe ein extremes Risiko, dass die Videos, die der Vater von seiner Tochter anfertigte, weitergegeben würden. "Sie weiß, dass Sie die Videos gemacht haben, und wenn sie älter wird, wird sie wissen: Vielleicht existieren diese Bilder noch irgendwo", so der Richter.

Erfahrene Ermittlerin schöpfte keinen Verdacht

Ungewöhnlich in dem Verfahren ist, dass weder im Zusammenhang mit den polizeilichen Ermittlungen noch vor Gericht das Kind gehört wurde. Sie sagte nur einmal aus, als es um die Ermittlungen gegen den Bekannten ihres Vaters ging, mit dessen Sohn sie in Kontakt stand. "Da gab sie sich völlig cool, und die Ermittlerin, die wirklich erfahren mit diesen Dingen ist, hatte nicht den Hauch eines Verdachtes, dass dieses Kind selbst missbraucht sein könnte", sagte Kaufmann.

Eine spätere Vernehmung in eigener Sache hatte sich als unnötig erwiesen, da der Vater sofort alle Karten auf den Tisch gelegt habe, als die Polizei auftauchte. Das Mädchen sei in eine Pflegefamilie gebracht worden.

Mit dem Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach wollten der Angeklagte und sein Freundeskreis offenbar nichts zu tun haben. Doch der Richter sah auch hier Parallelen. "Sie sagten: 'Mit diesen Männern wollen wir nichts zu tun haben, wir sind keine Gewalttäter.'", führte Kauffmann dem Angeklagten vor. "Aber wir haben mit denen hier auch zu tun, und Sie wären geschockt, wenn Sie wüssten, wie vieles ähnlich gelagert ist wie bei Ihnen. Formulierungen in Chatverläufen sind teilweise sogar identisch."

Verwendete Quellen
  • Beobachtungen und Gespräche im Gerichtssaal
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