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Prozess in Köln: Vater soll eigene Tochter missbraucht haben – jahrelang


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Prozess in Köln
Alleinerziehender Vater soll Tochter missbraucht haben


Aktualisiert am 13.04.2021Lesedauer: 3 Min.
Das Gerichtsgebäude in der Luxemburger Straße (Archivbild): In dem Verfahren ist ein 37-jähriger Vater wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter angeklagt.Vergrößern des Bildes
Das Gerichtsgebäude in der Luxemburger Straße (Archivbild): In dem Verfahren ist ein 37-jähriger Vater wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter angeklagt. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Möglicherweise über Jahre hinweg soll ein alleinerziehender Vater aus Kürten seine Tochter missbraucht haben, die zu Beginn der Taten sechs Jahre alt war. Am Kölner Landgericht wurde die Öffentlichkeit bereits vor der Anklageverlesung ausgeschlossen.

Mit einer Überraschung begann am Dienstag vor dem Landgericht Köln das Verfahren gegen einen 37-jährigen Mann aus Kürten: "In 25 Jahren hat noch niemand schon vor der Verlesung der Anklage beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen", staunte Strafverteidiger Dr. Karl-Christoph Bode aus Bergisch-Gladbach. Genau das passierte jedoch jetzt vor der 2. Großen Strafkammer.

"Ich beantrage die Ausschließung der Öffentlichkeit für den gesamten Verlauf der Hauptverhandlung", erklärte Rechtsanwalt Wolfgang Köhler aus Düsseldorf, der die Nebenklage – und damit das mutmaßliche Opfer – vertritt. Die Anklage enthalte zahlreiche persönliche Details, die zum Schutze des Opfers nicht öffentlich ausgebreitet werden mögen.

Verteidigung und Nebenklage einig

In dem Verfahren geht es um schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes. Laut einer Mitteilung des Landgerichtes ist der Angeklagte Vater einer Tochter, an der er sich jahrelang massiv vergangen haben soll. Die Taten, die sich jeweils in seiner Wohnung in Kürten abgespielt haben sollen, sollen 2016 ihren Anfang genommen haben, als das Kind sechs Jahre alt war und den Vater über Nacht besuchte. Noch dramatischer soll sich die Situation ab 2017 dargestellt haben: Laut Mitteilung des Landgerichtes lebte das Mädchen ab diesem Zeitpunkt bei dem Angeklagten, der als Alleinerziehender für sie die Verantwortung trug. Die Rede ist von 29 Fällen, in 24 Fällen soll es ganz oder nahezu bis zum Äußersten gekommen sein.

Strafverteidiger Bode machte gar keinen Hehl daraus, dass es ihm durchaus recht sei, seine Arbeit nicht journalistisch begleitet zu sehen. "Was haben wir für ein Interesse daran, die Öffentlichkeit dabei zu behalten?", fragte er rhetorisch und schloss sich umgehend dem Antrag der Nebenklage an. Die Staatsanwältin reagierte nur bedingt verhaltener: "Zwar haben wir schon ein Interesse an der Öffentlichkeit", räumte sie ein, andererseits sehe sie aber die persönlichen Interessen des Kindes, zumal die Anklageschrift sehr detailliert sei. Auch sie schloss sich daher dem Antrag an.

Richter: Antrag der Nebenklage "undifferenziert"

Der Vorsitzende Richter der 2. Großen Strafkammer, Christoph Kaufmann, reagierte skeptisch auf den Wunsch von Rechtsanwalt Köhler, die Öffentlichkeit "für den gesamten Verlauf der Hauptverhandlung" auszuschließen. "Das ist so weitreichend und undifferenziert, dass wir das sehr detailliert beraten müssen", kündigte er an. Der Düsseldorfer Anwalt antwortete darauf, dass er bei Bedarf den Ausschluss jeweils schrittweise beantragen könne. Beschlossen wurde dieser nun zunächst für die Dauer der Verlesung der Anklage und der Aussage des Angeklagten.

Und der Angeklagte selbst? Der musste sich, während die Kammer beriet, das ganze Geschehen erst einmal von seinem Verteidiger erklären lassen. Halblaut legte dieser ihm dar, dass die Verfolgung eines Strafprozesses grundsätzlich zunächst das Recht der Öffentlichkeit sei. Daher müssten die Richter sich über ihre Entscheidung beraten, auch wenn Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage sich mit dem Antrag einig seien.

Transparenz angekündigt

Eine neue Situation könnte sich am Donnerstag ergeben, wenn zwei gesondert verfolgte Personen vernommen werden sollen. Sofern nicht neue Argumente vorgelegt würden, werde die Kammer dann einem Ausschluss der Öffentlichkeit voraussichtlich nicht zustimmen, so Richter Kaufmann, der auch betonte: "Es soll hier ja transparent zugehen."

Verwendete Quellen
  • Besuch der Verhandlung
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