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Missbrauchsskandal im Kölner Erzbistum: Neues Gutachten belastet Amtsträger


Missbrauchsskandal im Erzbistum
Kölner Gutachter belastet Amtsträger der katholischen Kirche

Von dpa
Aktualisiert am 01.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Kardinal Rainer Maria Woelki (Archivbild): Nachdem der Erzbischof von Köln ein Gutachten zum Missbrauch im Erzbistum unter Verschluss gehalten hat, ermittelt nun ein zweiter Gutachter.Vergrößern des Bildes
Kardinal Rainer Maria Woelki (Archivbild): Nachdem der Erzbischof von Köln ein Gutachten zum Missbrauch im Erzbistum unter Verschluss gehalten hat, ermittelt nun ein zweiter Gutachter. (Quelle: Marcel Kusch/dpa-bilder)

Am 18. März soll das neue Gutachten zur sexuellen Gewalt im Erzbistum Köln vorliegen. Der Verfasser spricht in einem Interview schon jetzt von Pflichtverletzungen "noch lebender Amtsträger" der katholischen Kirche.

Der Strafrechtler Björn Gercke, der für den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ein neues Missbrauchsgutachten erarbeitet, hat Pflichtverletzungen "noch lebender Amtsträger" der katholischen Kirche festgestellt. Das sagte Gercke dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag).

Das erste Gutachten hatte Woelki als mangelhaft eingestuft und deshalb unter Verschluss gehalten. Die Kanzlei, die es angefertigt hat, bestreitet die Vorwürfe. Untersucht wird jeweils, wie Verantwortliche des Erzbistums Köln in der Vergangenheit mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Priester umgegangen sind.

Die in dem Gutachten belasteten Amtsträger versuchten nun, die Vorwürfe auszuräumen, doch sei dies "nicht in jedem Fall gelungen", sagte Gercke der Zeitung. Ihr Verhalten sei "sehr, sehr unterschiedlich". Zurzeit werde abschließend geprüft, was aus dem Gutachten öffentlich gemacht werden könne. "Ich verrate heute nicht zuviel, wenn ich sage: Die Reaktionen des einen oder anderen potenziell Verantwortlichen oder seiner Anwälte lassen erwarten, dass es äußerungsrechtlich zum Schwur kommen könnte." Man könne aber davon ausgehen, dass der Öffentlichkeit am 18. März ein umfassendes Gutachten präsentiert werden könne.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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