A1 in Leverkusen Autobahnkreuz bei Köln ist voll gesperrt
Autofahrer müssen sich auf Umleitungen einstellen. Auf der A1 zwischen dem Kreuz Leverkusen-West und Leverkusen wird die Verkehrsführung verbessert. Eine Vollsperrung ist nötig.
Von Freitag, 17. Januar, 22 Uhr, bis Montag, 20. Januar, 5 Uhr, ist die A1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen in beiden Fahrtrichtungen voll gesperrt. Einzelne Verbindungen im Kreuz Leverkusen-West bleiben jedoch für den Verkehr geöffnet.
Die Sperrung erfolgt im Rahmen des Projekts "A-bei-LEV", das von der Autobahn GmbH Rheinland durchgeführt wird. Ziel der Arbeiten ist die Verbesserung der Verkehrsführung in diesem Bereich.
Trotz geöffneter Teilverbindungen wird insbesondere dem Fernverkehr empfohlen, das Gebiet um Leverkusen weiträumig zu umfahren.
Die Sperrungen und Einschränkungen im Einzelnen
In Richtung Dortmund: Verkehrsteilnehmer auf der A1 in Richtung Dortmund werden ab dem Kreuz Leverkusen-West auf die A59 in Fahrtrichtung Düsseldorf umgeleitet. Die Strecke führt weiter über das Dreieck Düsseldorf-Süd und die A46 bis zum Dreieck Wuppertal-Nord, wo eine Überfahrt zurück auf die A1 möglich ist.
In Richtung Koblenz: Hier wird der Verkehr ab dem Kreuz Leverkusen nur noch bis Leverkusen-West geleitet und muss dort ebenfalls auf die A59 Richtung Düsseldorf ausweichen. Die Umleitung führt über die Anschlussstelle Leverkusen-Rheindorf und zurück zur A1 am Kreuz Leverkusen-West.
Von Leverkusen-Wiesdorf kommend, müssen Verkehrsteilnehmende das städtische Netz nutzen, um zur A3-Anschlussstelle Leverkusen-Zentrum zu gelangen, da eine direkte Überfahrt im Kreuz Leverkusen-West nicht möglich ist. Die Umleitung erfolgt über die U11-Tafeln. Ab der Anschlussstelle Leverkusen-Zentrum über die A3 in Fahrtrichtung Oberhausen bis zum Kreuz Leverkusen. Im Kreuz Leverkusen ist eine Überfahrt auf die A1 in Fahrtrichtung Dortmund möglich.
Für den Verkehr von der A1 zur A59 in Richtung Düsseldorf sowie von der A59 zur A1 in Richtung Koblenz bestehen keine Einschränkungen.
- Mitteilung der Autobahn GmbH vom 9. Januar 2025 (per E-Mail)