Auf A3 bei Köln Von Betonplatte erschlagen: Verfahren eingestellt
Nach dem Tod einer Autofahrerin, die vor vier Jahren auf der A3 von einer Betonplatte erschlagen wurde, ist der Prozess vorläufig eingestellt. Drei Angeklagte müssen aber hohe Geldauflagen zahlen.
Nach dem Tod einer Autofahrerin auf der A3 durch eine herabstürzende Betonplatte wurde der Prozess vorläufig eingestellt. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Köln. Der WDR hatte zuvor berichtet. Ein angeklagter Oberbauleiter muss im Gegenzug 90.000 Euro Geldauflage zahlen, ein Mitarbeiter von Straßen.NRW 60.000 Euro. Bereits im November war das Verfahren gegen einen weiteren Mitarbeiter des Landesbetriebs für den Straßenbau gegen Zahlung von 30.000 Euro eingestellt worden.
Eine 66-jährige Frau war im November 2020 auf der A3 bei Köln unterwegs, als sich eine tonnenschwere Platte aus einer Lärmschutzwand löste und auf ihren Kleinwagen stürzte. Die Frau starb sofort.
Die Staatsanwaltschaft ging von Pfusch am Bau aus. Beim Bau der Lärmschutzwand 2008 wurden improvisierte Haltewinkel angeschweißt, da einige Schallschutzplatten nicht passten. Dadurch war der Korrosionsschutz unzureichend, was letztlich zum Absturz der Platte führte
- Nachrichtenagentur dpa