Bis zu 21 Millionen Euro jährliche Einnahmen Stadt Köln erhöht Parkgebühren in der Innenstadt
Die Stadt plant eine massive Erhöhung der Parkgebühren in der Innenstadt ab 2025. Hintergrund ist ein Mobilitäts- und Klimaschutzkonzept. Das ist im Detail geplant.
Die Stadt Köln arbeitet an einer umfassenden Überarbeitung der Parkgebührenordnung, die ab 2025 in Kraft treten soll. Mit der neuen Regelung sollen wesentliche Ziele des städtischen Masterplans "Parken" umgesetzt werden, der auf eine Förderung umweltfreundlicher Mobilitätsformen, den Klimaschutz und die Verbesserung der Lebensqualität abzielt, teilte die Stadt am Freitag mit.
Anhebung der Parkgebühren und Einführung von Zonen
In der Innenstadt und Deutz (Zone 1) wird die Gebühr für Kurzzeitparken auf 5 Euro pro Stunde steigen, in den Bezirken 2 bis 9 (Zone 2) auf 2,50 Euro pro Stunde. Damit orientiert sich Köln an vergleichbaren deutschen Großstädten. Die bestehende "Brötchentaste", die 15 Minuten kostenloses Parken ermöglicht, bleibt erhalten, wird jedoch nicht ausgeweitet.
Besonders das Langzeitparken wird deutlich teurer und unattraktiver gestaltet. Die Möglichkeit, ganztägig für 5 Euro zu parken, entfällt. Stattdessen wird das Langzeitparken künftig mit 30 Euro pro Tag bepreist. In der Innenstadt sollen Langzeitparkplätze komplett abgeschafft werden, während sie in den äußeren Bezirken in reduziertem Umfang bestehen bleiben. Diese Maßnahmen sollen vor allem Anwohnern mit Bewohnerparkausweisen den Zugang zu Stellplätzen erleichtern.
Parkprivilegien für besondere Gruppen wie Ärztinnen, Pflegedienste, Hebammen, Handwerker und Menschen mit Behinderungen bleiben unverändert. Elektrofahrzeuge mit entsprechender Kennzeichnung bleiben beim Ladevorgang an städtischen Stationen weiterhin von Parkgebühren befreit.
Stadt rechnet mit Einnahmen in Höhe von über 21 Millionen Euro
Die Stadt rechnet mit stabilen Einnahmen aus den Parkgebühren in Höhe von über 21 Millionen Euro pro Jahr. Ab 2027 werden zusätzliche Einnahmen aus der Umsatzsteuer auf "selbstständige Parkflächen" erwartet – dies betrifft etwa 3.359 Parkplätze, die über Zufahrtswege erreichbar sind.
Die Maßnahmen sind Teil eines langfristigen Mobilitäts- und Klimaschutzkonzepts, das den öffentlichen Raum gerechter verteilen, den Kfz-Verkehr reduzieren und alternative Verkehrsmittel fördern soll. Die Stadt will durch die neue Gebührenordnung einen Beitrag zur Klimaneutralität bis 2035 leisten.
Bevor die neue Regelung umgesetzt werden kann, beraten zunächst Ausschüsse und Bezirksvertretungen über die Vorlage. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist für Februar 2025 geplant.
- Presseinformation der Stadt Köln (Per E-Mail) vom 22. November 2024