Stiller Feiertag Diese Regelungen gelten am Volkstrauertag in Köln
Am Sonntag ist Volkstrauertag. In Köln sind zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten stark eingeschränkt, um den Tag angemessen zu begehen.
An diesem Sonntag (17. November) ist Volkstrauertag. Bundesweit wird an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht. Der Tag ist ein sogenannter stiller Feiertag, an dem besondere Regelungen gelten – auch in Köln.
So sind von 5 bis 13 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmebüros verboten, wie die Stadt Köln auf ihrer Webseite beschreibt. Ebenso betroffen sind musikalische und unterhaltende Darbietungen sowie Veranstaltungen jeder Art in Gaststätten und Nebenräumen mit Schankbetrieb, einschließlich Diskotheken – diese Beschränkungen gelten bis 18 Uhr.
Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen wie Stadtführungen mit unterhaltendem Charakter, klassische Theater- und Musikaufführungen sowie Opern, Operetten, Musicals, Puppenspiele und Ballette sind ebenfalls untersagt, es sei denn, sie haben religiösen oder weihevollen Charakter oder sind von ernster Natur.
Darüber hinaus bleibt der Betrieb von Videotheken, Waschsalons, Autowaschanlagen, Fahrschulen und Mitfahrvermittlungen ganztägig untersagt. Auch Wohnungsumzüge sind an diesem Tag nicht erlaubt.
- stadt-koeln.de: "Stille Feiertage" abgerufen am 13. November 2024