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Köln: Lückenhafte Buchführung bei Museum, Bühnen und Co.


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Abschlüsse für mehrere Jahre fehlen
Hinter der schönen Fassade klaffen riesige Lücken


Aktualisiert am 23.07.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ausstellung im Wallraf-Richartz-Museum: Das Haus hat seit 2021 keinen Jahresabschluss mehr vorgelegt. (Quelle: Guido Schiefer/dpa)

Mehrere sogenannte "eigenbetriebsähnliche Einrichtungen" der Stadt Köln überschreiten seit Jahren die Fristen für ihre Jahresabschlüsse. Die Stadt verweist auf einen Schneeballeffekt.

Ende Juni präsentierte die Stadtverwaltung im Finanzausschuss eine Tabelle, die vor allem von einer Farbe dominiert wird: Gelb. Mit der Signalfarbe sind buchhalterische Fristen markiert, die in den vergangenen Jahren von sogenannten "eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen" wie dem Wallraf-Richartz-Museum, den städtischen Bühnen oder auch dem Gebäudewirtschaftsbetrieb versäumt wurden.

Aus dem Dokument, das zum Download im Ratsinformationssystem bereitsteht, wird deutlich: Fünf von sechs Einrichtungen haben in den vergangenen drei Jahren überhaupt keine oder nur unregelmäßig Jahresabschlüsse eingereicht. Besonders nachlässig sind die Bühnen und das Wallraf-Richartz-Museum. Die Bühnen – dazu zählen Oper, Schauspiel und Tanz – haben ihren letzten Jahresabschluss im Wirtschaftsjahr 2020/2021 eingereicht, für das Museum fehlen seit 2021 alle Jahresabschlüsse.

Lücken auch bei Jahresprognosen

Auch bei den Wirtschaftsplänen, die am Anfang eines Wirtschaftsjahres als Prognose aufgestellt werden müssen, gibt es einige gelb markierte Bereiche. Das Wallraf-Richartz-Museum hat beispielsweise weder für 2023 noch für 2024 einen Wirtschaftsplan abgegeben.

Aus der beigefügten Mitteilung an den Ausschuss geht hervor, dass das Problem altbekannt ist. "Auch in der Vergangenheit wurden die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse von der Mehrzahl der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit erheblicher Verspätung vorgelegt", heißt es dort.

Selbstverpflichtung gescheitert

Die sogenannte "Eigenbetriebsverordnung" für NRW sieht vor, dass städtische Eigenbetriebe sowohl den Wirtschaftsplan als auch den Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen verbindlich vorlegen müssen. Die Stadt verweist auf Anfrage von t-online allerdings darauf, dass es sich bei den in der Tabelle aufgelisteten Betrieben nicht um "Eigenbetriebe", sondern um "eigenbetriebsähnliche Einrichtungen" handle. Man habe sich allerdings dazu entschlossen, auch für diese Betriebe die gesetzlichen Vorgaben anzuwenden. Festgehalten ist diese Selbstverpflichtung in den jeweiligen Satzungen der Betriebe.

 
 
 
 
 
 
 

Dass die Fristen nicht eingehalten werden, liege vor allem am Personalmangel, so die Stadt auf Anfrage von t-online. Diese Engpässe gelte es "künftig zu kompensieren". Außerdem verweist Stadtsprecherin Simone Winkelhog auf einen Schneeballeffekt. Für die Erstellung der Jahres- und Wirtschaftspläne sei man sowohl von internen als auch von externen Akteuren wie Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern abhängig. Die einzelnen Arbeitsschritte könnten oft nicht gleichzeitig, sondern nur nacheinander ablaufen. Ohne Jahresabschluss könne auch für die Jahre danach kein Abschluss gemacht werden, sagt Winkelhog.

Laut einer Pressemitteilung der FDP-Fraktion haben die Mitglieder des Finanzausschusses nach Vorlage der Tabelle gefordert, dass die kaufmännische Leitung der Betriebe "in der nächsten Sitzung zu erscheinen hat und sich dazu vollumfänglich erklärt." Der Finanzausschuss tagt wieder am 23. September.

Verwendete Quellen
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