Regelungen zum öffentlichen Raum Kölner Domplatz droht das Kreidemaler-Aus
Änderungen in der Kölner Stadtordnung könnten schon bald die Straßenkunst rund um den Dom beeinflussen. Auch die Straßenmusik soll eingeschränkt werden.
Köln strebt eine Anpassung seiner Stadtordnung an: Die Verwaltung hat dem Stadtrat Vorschläge unterbreitet, die auf einen besseren Ausgleich der Interessen aller Bürgerinnen und Bürger abzielen. Dies teilte die Stadt Köln am Donnerstag mit. Im Fokus stehen dabei Regelungen zur Straßenkunst und zum öffentlichen Raum. Konkret sollen die Nutzung von Spiel- und Bolzplätzen neu geregelt und störendes Verhalten eingedämmt werden. Über die genauen Änderungsvorschläge wird der Rat entscheiden. Die Vorschläge im Einzelnen:
Straßenmalerei
Die Stadtverwaltung plant ein Verbot für das Bemalen des Pflasters in der Umgebung des Doms. Die Praxis, die ursprünglich als Ausdruck individueller Straßenkunst begann, hat sich, so die Stadt, mittlerweile zu einem organisierten und lukrativen Geschäft gewandelt, das zunehmend Konflikte heraufbeschwört. Insbesondere auf weitläufigen Plätzen wie der Domplatte sei zu beobachten, dass Einzelkünstler immer häufiger von Gruppen organisierter Pflastermaler verdrängt werden.
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Straßenmusik
Straßenmusik führt nach Mitteilung der Stadt Köln vor allem in der Altstadt zu häufigen Beschwerden wegen Lärmbelästigung. Deshalb sollen die Orte in der Altstadt, an denen Straßenmusik erlaubt ist, eingeschränkt werden. Neben der Domumgebung möchte die Verwaltung diesen Bereich auf Alter Markt und Heumarkt ausweiten. Im Rheingarten soll Straßenmusik weiterhin erlaubt sein, auf dem Kurt-Rossa-Platz an der Hohenzollernbrücke hingegen nicht mehr.
Lachgas: Störendes Verhalten in der Öffentlichkeit
Wie die Stadt Köln mitteilt, findet sich immer häufiger Lachgas als Konsumtrend auf Partys und Veranstaltungen wieder. In diesem Jahr auch im Kölner Straßenkarneval. Die Reste des Konsums – leere Druckgasbehälter und Luftballons – zunehmend zu einem Problem für städtische Sicherheit und Sauberkeit. Besonders betroffen sind die sogenannten Partyzonen, aber auch Spielplätze und Grünanlagen müssen vermehrt mit diesen Hinterlassenschaften kämpfen. Daher sollen bestimmte Begleiterscheinungen beim Lachgas, etwa Verunreinigungen, Grölen und Belästigungen in den Verbotskatalog "Störendes Verhalten in der Öffentlichkeit" aufgenommen werden.
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Der Stadtrat wird sich in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 mit den neuen Verboten beschäftigen. Die Bezirksvertretung Innenstadt ist bereits in der kommenden Woche am Zug.
- Pressemitteilung der Stadt Köln vom 25. April 2024