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Außengastronomie in Köln: Strengere Regeln ab 2025


Strengere Regeln
Kölns Außengastronomie: Das ändert sich ab 2025

Von t-online
21.11.2024Lesedauer: 1 Min.
Die Außenplätze bei "Coellner" sind besetzt: Zum EM-Spiel von Deutschland war die Außengastronomie voll gepackt.Vergrößern des Bildes
Außengastronomie in Köln (Archivbild): Ab nächstem Jahr gelten in Köln hierfür strengere Regeln. (Quelle: Thomas Banneyer)
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Ab 2025 treten in Köln neue Regeln für die Außengastronomie in Kraft. Diese sollen die Nutzung und Gestaltung der Außenflächen stark regulieren und den öffentlichen Raum verbessern.

Die Stadt Köln hat neue Leitlinien für die Außengastronomie entwickelt, die ab dem 1. Januar 2025 gelten sollen. Nach einem zweijährigen Konsultationsprozess mit Vertretern aus Gastronomie, Bürgerschaft, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband
DEHOGA und der Industrie- und Handelskammer, IHK, wurde ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das die Nutzung und Gestaltung der Außenflächen regelt. Ziel ist es, die Qualität der Außengastronomie zu sichern und den öffentlichen Raum besser zu gestalten.

Klare Vorgaben für die Kölner Außengastronomie

Die neuen Regeln legen fest, ob eine Fläche für Außengastronomie geeignet ist, wie groß sie sein darf und wie sie gestaltet werden muss. Schwerpunkte waren dabei Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Sozialgerechtigkeit. Mehr als 70 Prozent der Vorschläge wurden als verbindlich beschlossen und sollen stadtweit angewendet werden, teilte die Stadt Köln am Donnerstag mit.

"Wir haben eine Lösung gefunden, die sowohl für die Gastronomie als auch für die Bürgerschaft und den öffentlichen Raum vorteilhaft ist", erklärt Markus Greitemann, Beigeordneter für Planen und Bauen der Stadt Köln.

Strengere Anforderungen ab 2025: Übergangsfristen für bestehende Genehmigungen

Ab 2025 gelten strengere Anforderungen an Restgehwegbreiten von mindestens 1,50 bis 1,80 Metern. Für bestehende Genehmigungen aus 2024 soll es eine Übergangsfrist geben, in der sie zunächst unverändert weitergeführt werden können. Danach müssen alle Flächen die neuen Vorgaben erfüllen.

Die Beschlussvorlage wird dem Stadtrat am 12. Dezember 2024 zur Abstimmung vorgelegt. Mit den Maßnahmen möchte die Stadt nicht nur die Außengastronomie fördern, sondern auch den Kölner Stadtraum nachhaltig aufwerten.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Stadt Köln vom 21. November 2024 (per E-Mail)
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