Frist wäre fast verstrichen OB Reker legt Nebeneinkünfte offen – in letzter Minute
Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat ihre Nebeneinkünfte für 2023 veröffentlicht. Die Offenlegung erfolgte nur ganz knapp vor Ablauf der Frist.
Lange war unklar, wie hoch die Nebeneinkünfte von Oberbürgermeisterin Henriette Reker im Jahr 2023 ausfielen. Erst am 22. März passten die Verantwortlichen der Stadt Köln die entsprechende Übersicht auf der Website der Stadtverwaltung an. Kurz vor knapp, denn laut Paragraf 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW müssen die Nebeneinkünfte bis zum 31. März des Folgejahres dem Stadtrat vorgelegt werden – nämlich dann, wenn die Summe die Grenze von 1.200 Euro überschreitet.
Ob die Nebeneinkünfte dem Rat wirklich präsentiert wurden, bleibt jedoch unklar. Auf der Tagesordnung zur 31. Sitzung des Rates, am 21. März, war ein Tagesordnungspunkt dazu nicht zu finden. Eine entsprechende Anfrage von t-online bei der Stadt blieb unbeantwortet.
Dennoch können seit Ende März nun die Nebeneinkünfte von Oberbürgermeisterin Reker öffentlich eingesehen werden. Demnach erhielt sie von neun Unternehmen ein zusätzliches Einkommen. Mit 18.020,99 Euro waren die Nebeneinkünfte durch den Vorsitz des Aufsichtsrates der Koelnmesse GmbH am höchsten:
- Vorsitzende des Aufsichtsrates der Koelnmesse GmbH - 18.020,99 Euro
- Vorsitzende des Aufsichtsrates der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH sowie ACHTBRÜCKEN GmbH - 2.600 Euro
- Mitglied des Beirats der NRW.Bank - 2.600 Euro
- Mitglied des Verwaltungsbeirates der rhenag Rheinische Energie AG - 83,33 Euro
- Mitglied des Beirats der RheinEnergie AG - 1.000 Euro
- Mitglied des Beirats der RWE AG - 3.000 Euro
- Beanstandungsbeamtin, beratendes Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Köln/Bonn - 14.000 Euro
- Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtwerke Köln GmbH - 3.000 Euro
- Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes der Sparkasse Köln/Bonn - 750 Euro
Insgesamt beliefen sich die Nebeneinkünfte von Oberbürgermeisterin Reker im Jahr 2023 somit auf 45.054,32 Euro. Im Jahr 2022 fiel die Summe mit 44.710,26 Euro geringer aus. In Gänze darf Reker die Summe jedoch nicht behalten, sie muss einen Teil des Geldes an die Stadtkasse abführen.
Die Höhe der Abführung werde vom Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement jedoch erst noch berechnet, wie die Stadt Köln erklärt. Die persönlich zu versteuernden Einkünfte der Oberbürgermeisterin sollen zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.
- Anfrage an den Pressesprecher der Oberbürgermeisterin per E-Mail
- stadt-koeln.de: "Einnahmen im Jahr 2023"
- ratsinformation.stadt-koeln.de: "Einladung zur 31. Sitzung des Rates" vom 12. März 2024