Köln Lärm-Streit am Brüsseler Platz: Gericht gibt Anwohnern recht
Ein jahrelanger Streit zwischen Anwohnern des Brüsseler Platzes und der Stadt Köln scheint ein Ende gefunden zu haben. Das zuständige Gericht gab den Anwohnern recht.
Damit die Anwohner des Brüsseler Platzes im Belgischen Viertel nachts nicht länger gesundheitsgefährdenden Lärm ausgesetzt sind, muss die Stadt Köln effektive Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergreifen. So urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Donnerstag. Damit findet ein jahrelanger Streit zwischen Anwohnern und der Stadt Köln ein Ende.
In erster Instanz hatte das Kölner Verwaltungsgericht den Klägern im Jahr 2018 recht gegeben. So habe die Stadt Köln sicherzustellen, dass die Lärmschutzvorschriften zwischen 22 und 6 Uhr eingehalten werden. Durch die Corona-Pandemie hatte sich der Prozess verzögert – schließlich durften sich damals an dem Platz ohnehin keine Menschen zusammenfinden. Deswegen konnte die vereinbarte Lärm-Messung erst 2022 abgeschlossen werden. Auf dem "Brüsseler" treffen sich an Wochenenden bis zu 1.000 Menschen – Lärm, Müll und Wildpinkler sind die Folge. Bereits 2015 hat die Situation zu einer ersten Klage der Anwohnerschaft geführt. Lesen Sie hier mehr dazu.
Maßnahmen der Stadt reichen nicht aus
Richterin Annette Kleinschnittger erklärte: "Die Entscheidung der Stadt Köln, keine weitergehenden Maßnahmen zum Schutz der Kläger vor gesundheitsgefährdendem Lärm zur Nachtzeit zu ergreifen, ist rechtswidrig. Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz sind von 22 bis 6 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören könnten. Ein Verstoß dagegen kann mit einer Geldbuße geahndet werden".
Laut Messungen aus den Jahren 2011, 2016 und 2022 seien die Anwohner gesundheitsgefährdenden Geräuschimmissionen ausgesetzt. Die bislang von der Stadt ergriffenen Maßnahmen seien unzureichend.
Wie geht es weiter?
Neben einem verstärkten Einsatz des Ordnungsamts, nötigenfalls mit Unterstützung der Polizei sei zu überlegen, ob die Stadt die Art und Weise der Benutzung des Platzes einschränke, so das OVG weiter. Denkbar wären ein zeitlich beschränktes Alkoholkonsumverbot oder nächtliches Verweilverbot. Ebenso müsse im Notfall eine Sperrung des Brüsseler Platzes durch einen Zaun oder eine dichte Hecke in Betracht gezogen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- ovg.nrw.de: "Stadt Köln muss gegen nächtlichen Lärm auf dem Brüsseler Platz einschreiten"