Oberverwaltungsgericht in Münster Lärm und Müll: Streit um Brüsseler Platz geht in die nächste Runde
Seit Jahren streiten sich Stadt und Anwohner über die Situation am Brüsseler Platz. Nun geht der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster weiter.
Lange schon ist der Brüsseler Platz im Belgischen Viertel Gegenstand eines Streits zwischen, Stadt, Anwohnern und Feiernden. Die treffen sich hier nämlich beinahe täglich – zum Ärgernis der Nachbarschaft. Lärm und Müll stoßen den Anwohnern sauer auf. Und nun ist die Debatte ein Fall für das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Die Anwohner werfen der Kommune vor, sich nicht ausreichend gegen die Lärmbelästigung einzusetzen, die von den Besuchern des Platzes ausgehe.
In erster Instanz hatte das Kölner Verwaltungsgericht den Klägern im Jahr 2018 recht gegeben. So habe die Stadt Köln sicherzustellen, dass die Lärmschutzvorschriften zwischen 22 und 6 Uhr eingehalten werden. Durch die Corona-Pandemie hatte sich der Prozess verzögert – schließlich durften sich damals an dem Platz ohnehin keine Menschen zusammenfinden. Deswegen konnte die vereinbarte Lärm-Messung erst 2022 abgeschlossen werden. Auf dem "Brüsseler" treffen sich an Wochenenden bis zu 1.000 Menschen – Lärm, Müll und Wildpinkler sind die Folge. Bereits 2015 hat die Situation zu einer ersten Klage der Anwohnerschaft geführt.
Erste Einigung zwischen Stadt und Klägern 2019
In dem Rechtsstreit argumentiert die Stadt Köln, dass Verstöße bereits geahndet werden, etwa lautes Grölen, Straßenmusik mit Verstärkern, der Verkauf von Alkohol zu unzulässigen Zeiten oder noch geöffnete Außengastronomie in der Nacht. Auch handle es sich bei der Causa Brüsseler Platz um ein Problem, dass es nicht nur in Köln gebe.
2019 konnten sich die Kläger und die Stadt in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht auf einen Vergleich einigen. Bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhaltes sollen rund um die Kirche St. Michael, die im Zentrum des Platzes steht, strenge Kontrollen stattfinden. Zudem sollte die örtliche Außengastronomie bereits um 23.30 Uhr schließen. An den Wohnungen der Kläger wurden abermalige Lärmmessungen vorgenommen, deren Ergebnisse nun vorliegen.
- Nachrichtenagentur dpa