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Kardinal Woelki gegen Axel Springer: "Bild"-Zeitung verliert Prozess


Verfahren vor Kölner Landgericht
Kardinal Woelki gewinnt Prozess gegen "Bild"-Zeitung

Von t-online, olf

Aktualisiert am 26.04.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0240753374Vergrößern des Bildes
Rainer Maria Woelki beim letzten Gerichtstermin im März (Archivbild): Der Kardinal sagte als Kläger aus. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt)

Weil die "Bild"-Zeitung die Richtigkeit ihres Artikels nicht beweisen könne, darf sie nicht mehr über Woelkis angebliche Kenntnis einer Personalakte berichten.

Das Landgericht Köln hat im Prozess "Woelki gegen Axel Springer" ein Urteil gesprochen: Die "Bild"-Zeitung darf von nun an nicht mehr über den Fall berichten, da sie die Richtigkeit ihres ursprünglichen Artikels vom 3. Mai 2021 und des Folgeartikels vom 4. Mai 2021 nicht beweisen könne. Die von "Bild" verbreiteten Inhalte würden zudem das Persönlichkeitsrecht des Klägers, Kardinal Woelki, berühren. Beide Parteien können gegen das Urteil noch Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.

Der Schutz des Persönlichkeitsrechts Woelkis wiege schwerer als die freie Meinungs- und Medienfreiheit, so die Begründung der Kammer zum Urteil unter dem Vorsitz von Dr. Dirk Eßer da Silva. Zudem könne die "Bild"-Zeitung auch nach Anhörung der Zeugen nicht belegen, dass Wölki die Akte des Priesters und deren Inhalt zur Kenntnis genommen habe. Hieran würde auch die Vorlage der entsprechenden Akte nichts ändern, so die Kammer.

Es bedürfe auch keiner weiteren Beweiserhebung, wie die Kammer weiter ausführte. Da diese auf eine "unzulässige Ausforschung hinausliefe".

Erst am Dienstag hatte es neue Entwicklungen in dem Fall gegeben. Der "Kölner Stadtanzeiger" hatte berichtet, dass die Staatsanwaltschaft am Montag Strafanzeige gegen Woelki wegen einer Falschaussage unter Eid gestellt habe. Diese konnte auf Basis neuer Beweise gegen Woelkis Aussage unter Eid am 28. März, er hätte nichts über die Vorwürfe gegen den umstrittenen Pfarrer D. vor dessen Beförderung gewusst, gestellt werden.

Worum ging es in dem Fall?

Kardinal Woelki hatte den Medienkonzern Axel Springer aufgrund einer Online-Berichterstattung der "Bild"-Zeitung von April 2021 verklagt. In dem Artikel berichtete die "Bild" über die Beförderung des umstrittenen Pfarrers D. zum stellvertretenden Düsseldorfer Stadtdechanten. Im Prozess wurde die Frage behandelt, inwiefern die "Bild"-Zeitung beweisen könne, dass Woelki die Personalakte des umstrittenen Pfarrers vor dessen Beförderung 2017 gelesen hatte. Im Laufe des Prozesses berichtete t-online immer wieder über den Fall.

In der Personalakte des Pfarrers D. soll laut "Bild" ein Schreiben der Polizei enthalten gewesen sein, das davor warnte, D. in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Zusätzlich sei in der Akte ein Vorfall aus 2001 geschildert, bei dem D. mit einem 16 Jahre alten obdachlosen Prostituierten masturbiert haben soll und daraufhin von diesem erpresst worden sei. D. soll außerdem mit Messdienern in der Sauna gewesen sein. Nach Darstellung der "Bild" kannte Kardinal Woelki diese Vorwürfe.

Zu dieser Behauptung wurde Woelki am 28. März vor Gericht selbst befragt. t-online berichtete über Woelkis Aussagen. Woelki sagte aus, lediglich Gerüchte über den Pfarrer gehört, aber nie die Personalakte gelesen zu haben. Die Befragung Woelkis hatte Seltenheitswert, denn noch nie musste ein Geistlicher vor einem deutschen Gericht aussagen. Zusätzlich ist es eher unüblich, dass ein Kläger als Zeuge auftritt.

Vorherige Klagen erfolgreich

Bereits Anfang des vergangenen Jahres hatte Kardinal Woelki mehrere Klagen gegen den Medienkonzern Axel Springer eingereicht. Woelki sah seine Persönlichkeitsrechte in mehreren Berichten von "Bild" zum Missbrauchsskandal der katholischen Kirche verletzt. In einigen Fällen hatte der Kardinal vom Gericht Recht bekommen, wie auch t-online berichtete.

Mehr Informationen dazu in Kürze.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • faz.de: Kardinal Woelki vor Gericht
  • Kölner Stadtanzeiger: "Strafanzeige gegen Woelki – Verdacht einer Falschaussage unter Eid"
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