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Kardinal Woelki gegen "Bild": Seltsame Details und skurrile Gerüchte


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Auseinandersetzung mit "Bild"
Woelki schildert vor Gericht seltsame Details zu Pfarrer D.


Aktualisiert am 29.03.2023Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:230328-911-009746Vergrößern des Bildes
Woelki wird in den Gerichtssaal geleitet. Der Kardinal kam mit dem Fahrrad zum Prozess. (Quelle: Marius Becker/dpa)

Im Prozess gegen die "Bild"-Zeitung sagte der Kardinal vor dem Kölner Landgericht aus. Dabei ging es auch um skurrile Gerüchte über den 2017 beförderten Pfarrer.

In seiner mit Spannung erwarteten Zeugenaussage vor dem Kölner Landgericht bekräftigte der umstrittene Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki am Dienstagnachmittag seine eidesstattliche Versicherung aus dem vergangenen Jahr. Demnach habe er die Personalakte des von ihm 2017 beförderten Pfarrers D. aus Düsseldorf nicht gekannt. "Ich kannte lediglich die Gerüchte um seine Person", so Woelki.

Beispielsweise habe er vernommen, dass Pfarrer D. mit "Leuten" in der Sauna gewesen und "auch mal welche gekitzelt" haben soll. Außerdem sei ihm zu Ohren gekommen, dass D. sich bei einem Besuch in Rom eine Schürze gekauft habe, die den nackten David des Künstlers Michelangelo zeige. Woelki, der mit dem Fahrrad anreiste und in schwarzer Kleidung im Gerichtssal erschien, ließ seine Aussage nicht von seinem Anwalt verlesen, sondern sprach für sich selbst.

Woelki: Nichts "Substanzielles" zu dem Mann gewusst

Der Kardinal wurde als Kläger in dem Prozess vernommen. Der Chef des größten deutschen Bistums wehrt sich in dem presserechtlichen Verfahren gegen einen Online-Bericht der "Bild"-Zeitung, in dem über die Beförderung D.s berichtet worden war. Der Pfarrer hatte Jahre zuvor mit einem 16 Jahre alten Prostituierten Sex gehabt. Nach Auffassung Woelkis hat "Bild" fälschlicherweise behauptet, dass er bei der Ernennung des Pfarrers dessen Personalakte gekannt und von einer Warnung der Polizei gewusst habe. Der Springer-Verlag hält die Berichterstattung nach Angaben eines Sprechers für rechtlich zulässig.

Woelki betonte vor dem Landgericht, dass ihn auch seine Mitarbeiter nicht über die polizeiliche Warnung informiert hätten. Weder Generalvikar Dominik Meiering noch der ehemalige Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, hätten ihm etwas "Substanzielles" zu dem Mann mitgeteilt, so Woelki: "Ich kann mich nicht erinnern, dass das jemals Thema unserer Gespräche war. Meiering hätte es bestimmt gesagt." Außerdem betonte Woelki: "Wenn ich davon gewusst hätte, hätte ich Herrn Vogt ermutigt, das bei der Staatsanwaltschaft oder den kircheninternen Stellen in Rom zu melden."

Die im Gerichtssaal anwesenden Vertreter des Axel Springer-Verlages warfen Woelki vor, nur Aussagen zu tätigen, die nicht nachprüfbar seien. Immer wieder meldeten sich zu Wort, wenn sie Widersprüche Woelkis entdeckt haben wollten.

Woelki sollte Aussage beeiden

Richter Dirk Eßer da Silva ließ den Kardinal seine Aussage schließlich beeiden, was dieser nach kurzem Blickwechsel mit seinem Anwalt auch tat.

Nach dem Prozess betonte Woelkis Anwalt Dr. Carsten Brennecke: "Herr Woelki ist weiterhin ganz klar der Transparenz-Sieger. Er ist sehr gerne der Einladung des Gerichts gefolgt und hat hier ganz offen Rede und Antwort gestanden."

Maria Mesrian, Aktivistin bei der katholischen Frauenbewegung "Maria 2.0" war anderer Meinung: " Es ist schwer zu ertragen, dass Kardinal Woelki immer noch keine Verantwortung übernimmt. Er hat sich augenscheinlich nicht mit dem Fall D. beschäftigt, übernimmt keine Verantwortung, sondern schiebt sie auf andere ab. Man konnte seinen Aussagen und Windungen nur schwer folgen."

Die Urteilsverkündung wurde für den 26. April angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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