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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Angeklagter sprach von "Liebe" Frau anderthalb Stunden in Treppenhaus vergewaltigt – Mann muss in Haft
Siebeneinhalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung: So lautet das Urteil für einen 27-Jährigen. Der Mann hat eine 30-Jährige im Treppenhaus überwältigt und sie anderthalb Stunden lang vergewaltigt.
Mit einem eindeutigen Schuldspruch endete vor der 13. Großen Strafkammer ein Prozess wegen Vergewaltigung. Ein DNA-Gutachten sei eindeutig und die Aussage der Opferzeugin glaubwürdig, fanden die Richter, die den 27-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilten.
Es waren die frühen Morgenstunden des 31. Juli 2021, die sich für eine Kölnerin zum Albtraum entwickelten. Sie hatte sich mit ihrem Bruder und einer Freundin von ihm getroffen, war gegen 5.30 Uhr auf dem Rückweg nach Hause und müde. Schon in der Bahn vom Ebertplatz zum Friesenplatz fiel ihr ein Mann unangenehm auf, der sich direkt neben sie setzte, obgleich viele Plätze leer waren. "Sie fand ihn nervig, aber nicht bedrohlich", so Benjamin Roellenbleck, der Vorsitzende Richter, der in seiner Urteilsbegründung die Geschehnisse der Nacht rekapitulierte. Immer wieder habe der Mann der Frau Komplimente gemacht. Sie habe freundlich, aber ablehnend reagiert.
Köln: Erst genervt, dann unwohl gefühlt
Nach dem Aussteigen aus der Bahn gingen die Aufdringlichkeiten weiter. Irgendwann habe die 30-Jährige sich doch unwohl gefühlt, da ihr Handy-Akku leer gewesen sei und der Mann alle ihre Abweisungen ignoriert habe. Er sei ihr beharrlich bis an ihre Haustür gefolgt und habe sich hinter ihr ins Treppenhaus gedrängt.
Sie soll noch versucht haben, sich mit einer List aus der Gefahr zu bringen, indem sie ihm vorschlug, gemeinsam eine Zigarette vor der Tür zu rauchen. Doch der 27-Jährige überwältigte sie und brachte sie so zu Boden, dass sie mit dem Nacken auf der Kante einer Stufe zu liegen kam. Dann habe der Angeklagte, so Roellenbleck, den Unterarm auf ihren Hals gedrückt und sinngemäß gesagt: "Ich bringe dich um, wenn du nicht machst, was ich sage."
"Nackt auf die Straße zu laufen zeugt nicht von Einvernehmlichkeit"
Aus Angst, ermordet zu werden oder sich durch ihre ungünstige Lage die Halswirbelsäule zu brechen, habe die Frau das Geschehen über sich ergehen lassen. Erst gegen 7.30 Uhr gelang ihr die Flucht, als Geräusche aus anderen Wohnungen hörbar wurden und der Angeklagte angestrebt habe, mit ihr in den Keller zu gehen. "Nur mit Schuhen und einem heruntergezogenen BH bekleidet rannte sie auf die Straße und rief, sie werde vergewaltigt", so der Richter. Unter anderem darin sah die Kammer einen klaren Hinweis darauf, dass es sich um eine Vergewaltigung gehandelt habe: "Dass man völlig nackt am helllichten Tag auf die Straße läuft, spricht nicht dafür, dass vorher etwas Einvernehmliches passiert ist."
Der Angeklagte, der sich im Verfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert hatte, soll zu seinem Opfer gesagt haben, es handele sich nicht um eine Vergewaltigung, da er sich in sie verliebt habe. Dass es zu Intimitäten gekommen sei, sei durch ein DNA-Gutachten eindeutig belegt, so Roellenbleck. Er würdigte auch das glaubhafte Auftreten der Opferzeugin: "Wir haben hier schon andere Opfer gesehen. Sie war sehr darauf bedacht, ihn nicht in ein schlechtes Licht zu rücken. Sie sagte, eigentlich tut der Angeklagte ihr leid, und sie empfindet keinen Hass für ihn, sondern fragt sich, was mit seinem Leben passiert sein muss, dass er so etwas tut."
Sie habe die Ereignisse minutiös geschildert, und die Angaben hätten denen entsprochen, die sie auch kurz nach der Tat bei der Polizei gemacht habe. Die seelischen Folgen für das Opfer seien gravierend. Sie empfände sich selbst als Last für andere, habe zeitweise an Selbstmord gedacht, nehme Antidepressiva, habe kein Interesse an intimen Beziehungen und sich aus dem Sozialleben ganz zurückgezogen.
Täter soll Viagra genommen haben
Hingegen sei das Verhalten des Angeklagten bei seiner Festnahme "läppisch" gewesen, er habe nur gesagt: "Ich habe nichts gemacht" und die Polizistin mit "Hey Süße" angesprochen. Blutuntersuchungen ergaben, dass der Angeklagte einen gefährlichen Cocktail aus enthemmenden Drogen, Alkohol und Viagra zu sich genommen habe.
Durch die Einnahme des Potenzmittels sei auch eindeutig, dass es sich nicht um eine spontane Tat gehandelt habe: "Viagra ist teuer, das nimmt man sinnvollerweise nur dann, wenn man Sex in Aussicht hat", so Roellenbleck. Zum Angeklagten sagte er, dieser habe im Laufe des Verfahrens den Eindruck vermittelt, sich ungerecht behandelt zu fühlen, habe der Kammer aber keine andere Wahl gelassen, als seine Schuld festzustellen: "Was Sie nicht sagen, können wir uns nicht ausdenken, und wir können es nicht anders beurteilen."
- Besuch der Hauptverhandlung