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Welpen in Todesangst | Urteil wegen Tierquälerei und Betrug


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Welpen in Todesangst
Urteil wegen Tierquälerei und Betrug


Aktualisiert am 11.04.2022Lesedauer: 3 Min.
Verteidigerin Dörte Clemens (links) sagte, ihre Mandantin (Mitte) gebe die Tierquälerei zu.Vergrößern des Bildes
Verteidigerin Dörte Clemens (links) sagte, ihre Mandantin (Mitte) gebe die Tierquälerei zu. (Quelle: Johanna Tüntsch)
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Vor dem Amtsgericht Köln wurden eine Ehepaar und eine Verwandte der beiden zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten Welpen der Rasse Mini-Malteser gequält.

Es war ein herzzerreißendes Bild, das im Dezember 2020 mit der Pressemeldung der Kölner Polizei erschien: In einem leeren Kühlschrank lagen auf den gläsernen, zum Teil nur lose gestapelten Einlegeböden des Gerätes fünf Mini-Malteser. So hatten Einsatzkräfte die Welpen bei einer Wohnungsdurchsuchung in Köln-Chorweiler vorgefunden. Die Hintergründe des Falles wurden nun vor dem Amtsgericht verhandelt. Angeklagt waren eine 43-Jährige, ihre 32-jährige Nichte und deren 35-jähriger Ehemann. Alle drei lebten gemeinsam in der fraglichen Wohnung.

Tiere in absoluter Dunkelheit eingequetscht

Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten Tierquälerei vor. "Die Hunde litten an Atemnot und waren in absoluter Dunkelheit. Sie litten unter ihrem Eigengewicht und unter dem der Regalböden", zählte der Staatsanwalt auf: "Sie wären erstickt, wenn sie nicht gefunden worden wären." Zur Hausdurchsuchung sei es im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren gekommen, das in Aachen gegen die 43-Jährige geführt worden sei. Gegen das Ehepaar standen außerdem zwei Betrugsvorwürfe im Raum: Sie sollten 2019 zwei Malteser-Welpen für 660 Euro und 680 Euro verkauft und diese fälschlicherweise als geimpft und gesund ausgegeben haben. Beide Hunde waren jedoch wenige Tage nach dem Besitzerwechsel an einem Virus gestorben, gegen den sie nicht geimpft waren.

Über die fünf Welpen im Kühlschrank sagte eine Tierärztin, die den Einsatz begleitet hatte: "Die Tiere waren richtig eingequetscht. Sie konnten sich nicht bewegen, waren am Zittern und total verängstigt, als wir sie da rausgeholt haben. Sie haben wahrscheinlich Todesangst gehabt. Es geht also nicht nur um Schmerzen, sondern auch noch um ein erhebliches Leiden." Das Alter der Welpen schätzte die Veterinärin auf sechs bis sieben Wochen und stellte fest: "Sie wurden zu früh vom Muttertier getrennt." Die Hunde seien zunächst auf die Wache und von dort aus in ein Tierheim gebracht worden.

Polizistin: Hunde wirkten apathisch

Vier der Welpen konnten nach Auskunft der Tierärztin an neue Besitzer vermittelt werden. Der fünfte jedoch starb wenige Tage nach dem Auffinden an Parvovirose, jenem Virus, der schon 2019 zwei andere Welpen dahingerafft hatte, die aus dem Haushalt der Angeklagten kamen. Gegen diesen Virus gebe es kein Heilmittel, erklärte die Tierärztin im Zeugenstand: In den ersten Wochen seien die Jungtiere durch die Muttermilch geschützt, danach sei die Impfung der einzige mögliche Schutz.

"Die Hunde machten einen apathischen, verschreckten Eindruck. Sie haben gar keine Laute von sich gegeben", berichtete eine Polizistin, die bei dem Einsatz vor Ort gewesen war und die Tierchen schließlich fand. Nachdem fast alle Räume durchsucht worden waren, habe man auf dem Balkon nachgeschaut, so die Ermittlerin: "Er war zugestellt mit Gerümpel und Möbeln. Vor der Tür des Kühlschrankes stand eine Couch, die mussten wir zur Seite schieben. Dann fanden wie die fünf Hundewelpen." In Betrieb sei der Kühlschrank allerdings nicht gewesen.

Alle Angeklagten geständig

Die Angeklagten legten über ihre Verteidiger ein Geständnis zu allen Anklagepunkten ab. Die 43-Jährige gab an, die Hunde versteckt zu haben, als die Polizei vor der Tür gestanden habe, weil sie gewusst habe, "dass es nicht in Ordnung war". Ein Zimmer der Wohnung soll laut Aussage der Zeuginnen erkennbar als "Hundezimmer" eingerichtet gewesen. Mit Möbeln sei dort eine Lauffläche abgetrennt gewesen, außerdem habe Zubehör für die Haltung von Hunden herumgelegen. Ob dort regelmäßig Mini-Malteser aufgezogen wurden, wurde im Verfahren jedoch nicht thematisiert. "Gewerbsmäßigkeit liegt nahe. Ich konnte aber zu wenige Feststellungen dazu treffen", meinte die Richterin. Sie verurteilte die beiden jüngeren Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Betruges und Tierquälerei zu Geldstrafen von jeweils 100 Tagessätzen zu je zehn Euro. Die Tante der Frau wurde wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.

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