Kosten für Außengastronomie Diese niedersächsische Stadt erhebt höchste Terrassengebühr

Das Wetter zieht viele Menschen in den Biergarten oder vors Café. Für die Außengastronomie werden in Niedersachsen unterschiedlich hohe Gebühren fällig, wie eine Erhebung zeigt.
Die Außengastronomie vor dem Lokal kostet Wirte meist eine Gebühr. Die Höhe dieser sogenannten Terrassengebühr unterscheidet sich in Städten in Niedersachsen und Bremen teils stark, wie eine Erhebung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) zeigt.
Von den 35 einwohnerstärksten Städten der beiden Bundesländer verlangt demnach Laatzen die höchste Sondernutzungsgebühr für Tische und Stühle im öffentlichen Raum. In der Stadt in der Region Hannover werden rund 1.645 Euro fällig. Vergleichsweise viel müssen auch Wirte in Hannover (1.477 Euro) und Salzgitter (1.364 Euro) zahlen.
In diesen drei Kommunen gibt es keine Terrassengebühr
Am niedrigsten ist die Terrassengebühr in Wilhelmshaven, wo sie mit 125 Euro nicht einmal einem Zehntel davon entspricht, sowie in Nordhorn mit 188 Euro und Lingen (Ems) mit 200 Euro. Noch günstiger kommen Lokalbetreiber nur in Garbsen (Region Hannover), Melle und Aurich weg – die Kommunen sehen komplett von einer solchen Gebühr ab.
Der Bund der Steuerzahler wünscht sich mehr Kommunen, die dem folgen. Er fordert mindestens einen maßvollen Umgang mit dieser Sondernutzungsgebühr. "Die finanziellen Einbußen der Kommunen wären überschaubar, machen die Einnahmen aus der Terrassengebühr im Haushalt in der Regel deutlich weniger als 0,1 Prozent der Gesamteinnahmen aus", heißt es in einer Pressemitteilung. Außerdem könnten die mit der Gebührenerhebung verbundenen Verwaltungskosten entfallen.
So hoch fällt die Gebühr in 35 Kommunen aus
- Laatzen: 1.644,75 Euro
- Hannover: 1.476,50 Euro
- Salzgitter: 1.363,75 Euro
- Hildesheim: 1.125,00 Euro
- Osnabrück: 1.000,00 Euro
- Göttingen: 1.000,00 Euro
- Cuxhaven: 1.000,00 Euro
- Seevetal: 1.000,00 Euro
- Bremen: 965,00 Euro
- Hameln: 875,00 Euro
- Oldenburg: 750,00 Euro
- Wolfsburg: 700,00 Euro
- Goslar: 687,50 Euro
- Celle: 656,25 Euro
- Durchschnitt: 654,37 Euro
- Wolfenbüttel: 637,50 Euro
- Wunstorf: 625,00 Euro
- Braunschweig: 600,00 Euro
- Buchholz i.d.N.: 562,50 Euro
- Lüneburg: 383,47 Euro
- Langenhagen: 375,00 Euro
- Emden: 375,00 Euro
- Lehrte: 375,00 Euro
- Stade: 350,00 Euro
- Buxtehude: 350,00 Euro
- Delmenhorst: 343,75 Euro
- Peine: 318,75 Euro
- Bremerhaven: 312,50 Euro
- Neustadt am Rübenberge: 300,00 Euro
- Gifhorn: 275,00 Euro
- Lingen (Ems): 200,00 Euro
- Nordhorn: 187,50 Euro
- Wilhelmshaven: 125,00 Euro
- Garbsen: 0 Euro
- Melle: 0 Euro
- Aurich: 0 Euro
In der Regel werden Gebührensätze (in Euro je m2) pro Nutzungsmonat festgesetzt. Bei tageweiser Festsetzung wurden 153 Tage unterstellt. Die berechneten Gebühren beziehen sich auf beste Innenstadtlage.
Belebt ein Wegfall der Gebühr die Innenstädte?
"Viele Städte suchen händeringend nach Konzepten, um ihre Innenstädte zu beleben", so BdSt-Vorstandsmitglied Jan Vermöhlen. "Eine Entlastung der Außengastronomie durch einen Entfall der Terrassengebühren wäre da eine wirksame und vergleichsweise günstige Ergänzung."
- Pressemitteilung vom Bund der Steuerzahler in Niedersachsen und Bremen vom 29. April 2025 (per E-Mail)