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Niedersachsen: Justizbeamter wegen illegaler Waffe und Foto entlassen


"Vertrauen endgültig verloren"
Justizbeamter verliert Job: Illegale Waffe und brisantes Foto

Von t-online, afp
29.04.2025 - 11:49 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Justizbeamter aus Niedersachsen (Symbolbild): Ein 42-Jähriger verlor seinen Job unter anderem wegen unerlaubten Schusswaffenbesitzes.Vergrößern des Bildes
Ein Justizbeamter aus Niedersachsen (Symbolbild): Ein 42-Jähriger verlor seinen Job unter anderem wegen unerlaubten Schusswaffenbesitzes. (Quelle: IMAGO/Noah Wedel)
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Ein Justizbeamter aus Niedersachsen ist seinen Job los, weil er eine illegale Waffe besaß und einen hilflosen Häftling fotografierte. Das Gericht sah das Vertrauen in ihn als endgültig zerstört.

Ein Justizbeamter aus Niedersachsen ist aus dem Dienst entlassen worden, weil er unerlaubt eine Schusswaffe besaß und einen Häftling in hilfloser Lage fotografierte. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschied am Montag, das bisherige Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zu verschärfen.

Das Verwaltungsgericht hatte den 42-Jährigen zunächst nur zurückgestuft. Der Beamte war 2020 in zwei Strafprozessen wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Nun folgte die endgültige Entlassung. (Az.: 3 LD 16/23)

Mann fürchtet sich vor Überfall – Gericht sieht keine Bedrohung

In seiner Vernehmung gab der Mann an, die Waffe aus Angst vor einem Überfall durch den Ex-Partner seiner Ehefrau beschafft zu haben. Das OVG sah jedoch keinen akuten Bedrohungsgrund mehr, als die Waffe später beschlagnahmt wurde.

Das umstrittene Foto zeigte einen Häftling, der nach Drogenkonsum in hilfloser Lage war. Der Beamte hatte das Bild an seine Ehefrau geschickt. Zwar trug der Gefangene eine OP-Maske, doch das OVG betonte, dass die Hilflosigkeit des Mannes zur Schau gestellt und dessen persönliche Rechte schwer verletzt worden seien.

"Vertrauen der Allgemeinheit endgültig verloren"

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei beiden Vorfällen um schwere Straftaten, die direkt mit den Pflichten eines Beamten zusammenhängen. Er habe sich in so hohem Maße als unzuverlässig erwiesen, "dass das Vertrauen des Dienstherren und der Allgemeinheit in ihn endgültig verloren" sei. Er sei deshalb aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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