2.000 Euro oder Anzeige Kurioser Würstchen-Diebstahl führt zu Erpressungsfall
Ein Würstchen-Diebstahl in einem Supermarkt in Schleswig-Holstein eskaliert. Nachdem der Dieb auf frischer Tat ertappt wurde, wechselte die kriminelle Energie die Seite.
Ein kurioser Vorfall sorgt für Aufsehen: Ein Mann hatte in einem Supermarkt in Schleswig-Holstein Wiener Würstchen im Wert von weniger als fünf Euro gestohlen. Die Geschichte nahm jedoch eine unerwartete Wendung und landete als Fall von Erpressung vor Gericht. Zuvor hatten die "Lübecker Nachrichten" (LN) und "Bild" berichtet.
Demnach begann der Fall bereits im Juli 2022 in einem Supermarkt. Der 58-jährige Martin S. gestand, die Würstchen gestohlen und zu Hause verzehrt zu haben. Unbemerkt blieb der Diebstahl jedoch nicht, da der Supermarkt Kameras zur Überwachung hat.
Eine Woche nach dem Diebstahl wurde Martin S. vom Filialleiter in sein Büro gebeten, berichten die "LN". Dort konfrontierte ihn der Filialleiter mit Aufnahmen der Überwachungskameras, die den Diebstahl dokumentierten. Doch die Geschichte nahm eine unerwartete Wendung, als Mario W. den Dieb nicht nur mit einer Anzeige bedrohte, sondern auch mit der Offenlegung des Diebstahls gegenüber Martins Arbeitgeber.
Erpressung im Supermarkt?
In seiner Verzweiflung rief Martin S. seine Ehefrau Monika an, die zum Supermarkt kam. Der Filialleiter forderte von ihnen 2000 Euro, um von einer Anzeige abzusehen. Ehefrau Monika sagte "Bild": "Der Filialleiter sagte, dass Martin ja bereits seit acht Jahren Kunde sei und dreimal in der Woche kommt. Wenn er jedes Mal für fünf Euro geklaut hätte, käme er auf 7000 Euro. Er wollte aber "nur" 2000 Euro von uns haben", berichtet das Blatt weiter. Monika lieh sich das Geld von ihrer Mutter, und es wurde eine Quittung über 2000 Euro ausgestellt.
Beim Prozess vor dem Amtsgericht Bad Segeberg erschien der Filialleiter nicht. Das Verfahren wurde gegen die Auflage, 2.000 Euro als Schadenswiedergutmachung zu zahlen, eingestellt.
Update: In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir am 18. September 2023 geschrieben, dass der Filialleiter bereits eine Verwarnung mit Strafvorbehalt erhalten habe, zur Rückzahlung von 2.000 Euro verurteilt worden sei, eine weitere Zahlung von 1.000 Euro leisten müsse und aufgefordert worden sei, 3.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
Diese Behauptungen nehmen wir hiermit als unzutreffend zurück.
Die Redaktion
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
- ln-online.de: "Erpressung eines Ladendiebs: Wie der Leiter eines Supermarktes vor Gericht landete"
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- bild.de: "Supermarkt-Chef erpresst Ladendieb wegen Würstchen"