"Alarmierender Anstieg" Airlines sollen für Nachtflüge künftig mehr zahlen
Ältere Flugzeuge sowie die Anzahl der Passagiere: Auch das soll laut Fluglärmkommission in die Entgelte für Nachtflüge einfließen.
Die Fluglärmkommission Frankfurt hat angesichts der zunehmenden nächtlichen Flugbewegungen im Rhein-Main-Gebiet eine Anpassung der Flughafenentgelte gefordert. Laut einer Pressemitteilung sollen insbesondere die Zuschläge für Nachtflüge erhöht werden, um den Schutz der Nachtruhe zu verbessern. Der Anteil der Lärmentgelte am Gesamtentgelt soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von derzeit 13 Prozent auf 30 Prozent angehoben werden.
Die Kommission beobachte einen "alarmierenden Anstieg nächtlicher (Verspätungs)Flüge" und fordert daher die "signifikante Erhöhung der Lärmzuschläge für die Nacht", wie es heißt.
Das Nachtflugverbot in Frankfurt
Seit 31. Oktober 2011 dürfen auf dem Frankfurter Flughafen zwischen 23 und 5 Uhr keine planmäßigen Flugbewegungen stattfinden. Ausnahmen gibt es trotzdem. Verspätete Starts können im Einzelfall bis maximal 24 Uhr genehmigt werden, zum Beispiel bei Gewitter, starkem Wind oder starkem Schneefall. Verspätete Landungen sind bis 24 Uhr erlaubt, wenn sich die Verspätung nicht aus der Flugplangestaltung ergibt. Nach Mitternacht werden keine Landeerlaubnisse für verspätete Landungen erteilt. Diese Flugzeuge müssen dann einen anderen Flughafen ohne Nachtflugverbot anfliegen. Landungen vor 5 Uhr sind auch nicht erlaubt.
Zusätzlich sollen auch neue Zuschläge für ungeplante Nachtflüge und ältere, lautere Flugzeugtypen eingeführt werden. Es wird zudem erwogen, Nachtzuschläge nicht nur auf fixe Entgeltbestandteile wie den eingesetzten Flugzeugtyp zu erheben, sondern auch auf variable Komponenten wie Passagiere und Fracht auszuweiten.
Neben diesen Maßnahmen lehnt die Kommission das "Incentive-Programm FRA 2025" ab, welches finanzielle Anreize für eine überdurchschnittliche Erhöhung der Flugbewegungen vorsieht. Sie argumentiert, dass diese Belohnung zusätzlichen Verkehrs den Zielen des Lärm- und Umweltschutzes widerspreche und nicht mit dem bestehenden Planfeststellungsbeschluss vereinbar sei.
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- Mitteilung der Fluglärmkommission Frankfurt vom 30.9.2024