Schutzmaßnahmen ergriffen Frankfurt will Afrikanische Schweinepest eindämmen
Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest nahe Frankfurt löst strenge Schutzmaßnahmen aus. Kadaversuche und ein Jagdverbot sollen die Seuchenbekämpfung unterstützen.
Vergangenen Samstag, 15. Juni, wurde erstmals ein Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau positiv auf Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Daraufhin habe das Hessische Landwirtschaftsministerium eine ASP-Koordinationsgruppe sowie einen Tierseuchenstab eingerichtet. In einem Radius von etwa 15 Kilometern rund um den Fundort habe man eine sogenannten Restriktionszone eingerichtet.
Auch Frankfurt ist davon betroffen – konkret die Stadtteile Sindlingen, Zeilsheim sowie Teile von Höchst, Unterliederbach und Schwanheim. Erste Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung hat die Veterinärbehörde im Ordnungsamt bereits veranlasst.
Frankfurt verhängt Jagdverbot in betroffenen Gebieten
Die Stadt Frankfurt erlässt eine Allgemeinverfügung, die unter anderem das Verbringen von Schweinen und deren Haltung, sowie den Umgang mit tierischen Produkten und das Ausbringen von Gülle regelt. Dazu kommt ein generelles Jagdverbot in der besagten Zone, um Wildschweine nicht aufzuschrecken. Außerdem besteht eine Leinenpflicht für Hunde in der infizierten Zone.
Die Suche nach möglichen Kadavern im Umkreis der Fundstelle sei bereits angelaufen. Mittels Drohnen, Wärmebildkameras und Suchgespannen organisiert die Veterinärbehörde die Suche nach möglichen infizierten Tieren im Stadtwald. Zudem wird ein Kadaversammelplatz einschließlich Desinfektionsschleuse aufgebaut. Die Tierseuche will man dadurch auf ein möglichst kleines Gebiet eindämmen und verhindern, dass sie sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt. Bislang habe man lediglich ein infiziertes Wildschwein festgestellt.
ASP-Infektion fast immer tödlich für Schweine
Eine Infektion mit dem ASP-Virus verläuft für Haus- und Wildschweine fast immer tödlich. Für den Menschen und andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest hingegen ungefährlich. Die Übertragung erfolgt insbesondere durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekten Übertragungswegen, wie beispielsweise durch Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte oder Kleidung.
Eine Übertragung von ASP auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar, wie die Stadt Frankfurt mitteilt.
- Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 18.06.2024