Teillegalisierung Ein Jahr Cannabis-Freigabe: Neun Menschen aus Haft entlassen

In Hessen wurden über 1.300 Strafverfahren mit Cannabis-Bezug überprüft. Die Justizbehörden haben zahlreiche Urteile angepasst oder aufgehoben.
Seit der Teillegalisierung von Cannabis vor rund einem Jahr sind in Hessen neun Menschen vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt auf Grundlage einer Erhebung vom 24. Februar der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.
Die Auswirkungen des neuen Cannabisgesetzes sind in der hessischen Justiz deutlich zu spüren. Insgesamt wurden 1.370 Strafverfahren überprüft. In 959 Fällen erließen die Behörden die Strafe vollständig. Bei weiteren 411 Verfahren erfolgte eine Neufestsetzung der Strafe. Fälle, die aktuell noch von Staatsanwaltschaften oder Gerichten geprüft werden oder bei denen Rechtsmittel eingelegt wurden, sind in dieser Statistik nicht erfasst.
Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ist seit April 2024 in Kraft. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen seither bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und mit sich führen. Das Kiffen ist allerdings nicht im direkten Umfeld von Schulen oder Spielplätzen erlaubt. Seit Juli vergangenen Jahres können zudem Cannabis-Anbauvereine für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis zugelassen werden.
- Nachrichtenagentur dpa
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