38.000 Wohnungen benötigt Zu wenig Senioren-Wohnungen in Hessen
Bis 2040 werden in Hessen 38.000 zusätzliche altersgerechte Wohnungen gebraucht, doch der Bau dieser Wohnungen kommt nicht voran. Es mangelt unter anderem an Geld.
In Hessen mangelt es an altersgerechten Wohnungen. Wenn es nach der Geschäftsführerin des hessischen Mieterbunds Eva-Maria Winckelmann geht, laufen wir "stehenden Auges in eine graue Wohnungsnot". Es würden viel zu wenig bedarfsgerechte Senioren-Wohnungen gebaut. Dies sei ein großes Problem und werde sich mit dem Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge der Sechzigerjahre weiter verschärfen, erklärt Winckelmann.
Untersuchungen würden die Befürchtung Eva-Maria Winckelmanns stützen. So hat etwa das Pestel-Institut 2023 im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel errechnet, dass in Hessen in den nächsten 20 Jahren 38.000 Wohnungen mehr für Rentner benötigt werden. Darauf sei das Land nicht vorbereitet, so Winckelmann.
"Hürden für barrierefreies Bauen sind massiv"
Es sei Zeit, zu handeln. "Entscheidend ist, dass jetzt gebaut wird, und dass nicht am Bedarf vorbei gebaut wird", erklärt Eva-Maria Winckelmann. An den Orten, an denen gebaut wird, müsse die nötige Infrastruktur für ältere Menschen zur Verfügung stehen. Zudem müsse praktisch gebaut werden. "Die Hürden, barrierefrei zu bauen oder umzubauen, sind massiv" beklagt Younes Frank Eberhardt. Er ist Geschäftsführer des Immobilienbesitzerverbands Haus & Grund Hessen. Nicht nur mehr Geld sei nötig, auch Regularien müssten gestrichen werden.
Zu den aktuell bestehenden Fördermaßnahmen für den altersgerechten Umbau von Wohnungen gehört laut des hessischen Wirtschaftsministeriums ein Zuschlag von 150 Euro je Quadratmeter, den das Land für den Neubau einer rollstuhlgerechten Sozialwohnung gewährt. Für den Einbau von Aufzügen sei ein Zusatzdarlehen möglich.
Aktuelle Fördermaßnahmen beinhalten Darlehen und Zuschüsse
Mit Darlehen und Zuschüssen werden zudem Umbaumaßnahmen gefördert, um Mietwohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen entsprechend anzupassen. Außerdem gebe es Zuschüsse für den behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum in Höhe von bis zu 50 Prozent – maximal jedoch 15.000 Euro pro Wohnung. Das Land stelle hierfür pro Jahr drei Millionen Euro zur Verfügung.
- Mit Material der dpa