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Amokfahrt in Essen: Taxifahrer muss in die Psychiatrie


Taten in Essen und Köln
Gezielt Menschen angefahren: Taxifahrer muss in Psychiatrie

Von dpa, t-online
14.03.2025 - 15:52 UhrLesedauer: 2 Min.
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Das Landgericht an der Luxemburger Straße in Köln. (Archivbild): Der Angeschuldigte hatte die Taten im Prozess eingeräumt. (Quelle: IMAGO/imago)
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Im August 2024 fährt ein Mann in Essen und Köln mehrere Passanten an. Das Landgericht verurteilt ihn zum dauerhaften Aufenthalt in einer Psychiatrie.

Ein Taxi rast in Essen und Köln auf Menschen zu – mehrere Frauen werden schwer verletzt. Nun hat das Kölner Landgericht den Taxifahrer unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes verurteilt. Der wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähige Mann kommt dauerhaft in die Psychiatrie.

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Nach Feststellung des Gerichts war der Deutsch-Jordanier am 5. August 2024 zunächst in Essen mit seinem Taxi auf eine Gruppe Passanten zugefahren und hatte plötzlich "mit quietschenden Reifen" jäh beschleunigt. Die Menschen hätten zwischen parkende Fahrzeuge in Deckung springen können.

Amokfahrt in Köln: Köbes überwältigt den Taxifahrer

Anschließend setzte der 44-Jährige seine Fahrt durch die Ruhrmetropole fort und fuhr auf einem Zebrastreifen eine Frau an. Die 51-Jährige wurde durch die Luft geschleudert und schwer verletzt.

Danach fuhr der Angeschuldigte nach Köln. In der Altstadt steuerte er erneut auf Menschen zu, mehrere Frauen wurden teils schwer verletzt. Der Köbes eines Brauhauses versuchte dem Taxi den Weg abzuschneiden, indem er sich mit ausgebreiteten Armen auf die Straße stellte. Doch der 44-Jährige raste auf den Mann zu. Dieser sprang zur Seite, wurde aber vom Außenspiegel gestreift und leicht verletzt.

Dennoch setzte der Kellner dem daraufhin zu Fuß flüchtenden Beschuldigten nach, überwältigte ihn und hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Im November wurde der Köbes für seinen Einsatz von der Kölner Polizei geehrt.

"Stimmen im Kopf": Mann räumt die Taten im Prozess ein

Der Angeschuldigte hatte die Taten im Prozess eingeräumt und gesagt, dass ihm Stimmen in seinem Kopf befohlen hätten, Menschen anzufahren. Er habe aber niemanden töten wollen.

Laut Plädoyer der Staatsanwaltschaft war der 44-Jährige bereits 2019 durch die Fußgängerzone in Velbert gerast und auf Personen zugefahren. Das Amtsgericht Velbert habe ihn dann 2022 zwar wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe verurteilt, ihm aber nicht den Führerschein entzogen.

Die Staatsanwältin sprach in diesem Zusammenhang von einer "Vielzahl von Versäumnissen und Fehleinschätzungen". Und weiter: "Diesen Fehleinschätzungen sind die Nebenklägerinnen im aktuellen Verfahren zum Opfer gefallen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Artikel von t-online
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