Trotz Arbeit nur 33.500 Euro Jahreseinkommen Hier wohnen die Geringverdiener von NRW
Voriges Jahr war es noch der drittletzte Platz. Jetzt ist Gelsenkirchen ganz unten in der Statistik gelandet.
In Gelsenkirchen leben die Menschen mit dem geringsten Einkommen in NRW. Das geht aus einer aktuellen Statistik des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen hervor.
Die Zahlen beruhen auf den Ergebnissen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019 – und sie sind bedrückend: Das durchschnittliche Jahreseinkommen (vor Steuern) der steuerpflichtigen Gelsenkirchener liegt demnach bei gerade einmal 33.513 Euro. Das sind nur 77 Prozent des Landesschnitts von 43.454 Euro – und es ist nicht einmal die Hälfte von dem, was die Menschen in Nordrhein-Westfalens einkommensstärkster Kommune Meerbusch verdienen. Dort haben die Einwohner im Schnitt jährlich 72.981 Euro vor Steuern, mehr dazu lesen Sie hier.
Drei Nachbarn von Essen auf den letzten Plätzen
Im Vorjahr hatte noch Weeze an letzter Stelle der NRW-Einkommensstatistik gelegen. Jetzt schob sich die Gemeinde am Niederrhein auf Platz 393 von 396 Gemeinden vor. Für Gelsenkirchen hingegen ging es von Rang 394 auf den letzten abwärts.
Duisburg blieb auf dem vorletzten Platz, dort kommen die Menschen nun auf durchschnittlich 33.749 Euro Jahreseinkommen. Herne ist mit 33.880 neuer Drittletzter. Was auffällt: Die drei aktuell einkommensschwächsten Gemeinden in NRW liegen allesamt im Ruhrgebiet und in Nachbarschaft zu Essen.
Auch Essen unter NRW-Schnitt
In der 580.000-Einwohner-Stadt verdienen die Einkommensteuerpflichtigen im Vergleich dazu noch vergleichsweise gut, nämlich 42.561 Euro jährlich. Aber auch Essen liegt unterhalb des NRW-Schnitts.
Zum Bild passt, dass in Gelsenkirchen auch die meisten überschuldeten Menschen in Nordrhein-Westfalen leben, wie Sie hier nachlesen können.
Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen ist das Statistische Landesamt des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei der Interpretation der Statistik ist zu berücksichtigen, dass zusammen veranlagte Ehegatten bei der Erhebung als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Dies gilt für das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen.