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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nach kritischem Tweet Erfolg für Bahar Aslan: Rauswurf rechtswidrig

Weil die Dozentin der NRW-Polizeihochschule in einem Tweet die Polizei kritisierte, musste sie gehen. Doch das Verwaltungsgericht ist anderer Meinung.
Bahar Aslan war Dozentin an der NRW-Polizeihochschule (HSPV) in Gelsenkirchen. Ein Tweet auf der Plattform X (vormals Twitter) sorgte jedoch vorerst für ihren Rauswurf. Aslan klagte gegen die Hochschule und bekam nun Recht. Ihre Entlassung ist rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied.
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Ihr Anwalt, Patrick Heinemann, teilte auf X mit, gemeinsam mit der Organisation "Freiheitsrechte.org" einen Erfolg vor Gericht errungen zu haben. "Land und Hochschule haben auf den kritischen Tweet überreagiert und maßgebliche Aspekte wie Bahar Aslans Leistungen als Lehrbeauftragte unberücksichtigt gelassen", erläuterte Heinemann.
Anders als das Innenministerium und die HSPV differenziere das Verwaltungsgericht sauber zwischen Aslans Beamtenverhältnis als Lehrerin und ihrem Lehrauftrag "Auch Drohungen Dritter gegen die HSPV muss sich meine Mandantin nicht zurechnen lassen", so Heinemann weiter. Ob das Land Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen wird, bliebe abzuwarten.
Aslan hatte in einem Tweet die Polizei kritisiert: "Ich verspüre mittlerweile Herzklopfen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, da der ganze inkompetente Umgang mit Vielfalt innerhalb der Sicherheitsbehörden uns verängstigt. Dies ist nicht nur meine Realität, sondern die vieler Menschen in diesem Land".
- twitter.com: Tweet von @P_O_Heinemann vom 5. September 2023